2397 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über Antrag (3753/A) der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird, hat der Ausschuss für Familie und Jugend am 11. Dezember 2023 auf Antrag der Abgeordneten Norbert Sieber und Barbara Neßler mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N; dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967 zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Der Rat der Europäischen Union hat mit Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2409 vom 19. Oktober 2023 zur Verlängerung des mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 eingeführten vorübergehenden Schutzes, gestützt auf Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2001/55/EG, ABl. Nr. L 212 vom 07.08.2001 S. 12 (kurz Massenzustromsrichtlinie), das vorübergehende Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine vertriebene Personen im Bundesgebiet bis 4. März 2025 verlängert.

Der Anspruch auf Familienbeihilfe für aus der Ukraine vertriebene Personen ist in den Abs. 6 und 7 des § 3 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 geregelt.

Im Einklang mit der vom Rat der Europäischen Union beschlossenen Verlängerung des vorübergehenden Aufenthaltsrechts soll auch der ursprünglich bis maximal 4. März 2024 vorgesehene Anspruch auf Familienbeihilfe für diesen Personenkreis bis 4. März 2025 verlängert werden.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Joachim Schnabel, Petra Wimmer, Michael Bernhard, Rosa Ecker, MBA, Lukas Brandweiner, Maria Großbauer, Mag. Johanna Jachs, Christian Oxonitsch und Christian Ries sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien MMag. Dr. Susanne Raab das Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Joachim Schnabel gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2023 12 11

                              Joachim Schnabel                                                               Norbert Sieber

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann