2403 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Geschäftsordnungsausschusses
gemäß § 33 Abs. 6 GOG-NR
über das Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR betreffend Zwei-Klassen-Verwaltung wegen Bevorzugung von Milliardären durch ÖVP‑Regierungsmitglieder (COFAG-Untersuchungsausschuss) (6/US)
I. Beratungen
Die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen haben das gegenständliche Verlangen (Anlage 1) am 24. November 2023 im Nationalrat eingebracht.
Der Geschäftsordnungsausschuss hat das gegenständliche Verlangen in seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 in Verhandlung genommen. In der Debatte meldete sich der Berichterstatter Abgeordneter Kai Jan Krainer zu Wort.
Eine gänzliche oder teilweise Unzulässigkeit des gegenständlichen Verlangens wurde seitens des Geschäftsordnungsausschusses nicht festgestellt.
II. Beschlüsse
Der Geschäftsordnungsausschuss hat nach § 33 Abs. 6 GOG-NR iVm. § 3 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA) nachfolgende Beschlüsse gefasst:
1. Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses
Der Geschäftsordnungsausschuss hat gemäß § 3 Abs. 3 VO-UA die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Untersuchungsausschusses nach den im § 30 GOG-NR festgesetzten Grundsätzen folgendermaßen bestimmt:
ÖVP: 5 (5), SPÖ: 3 (3), FPÖ: 2 (2), Grüne 2 (2), NEOS: 1 (1)
2. Wahl des Verfahrensrichters und des Verfahrensanwaltes samt deren Stellvertretern
Auf Grundlage des Vorschlages des Präsidenten des Nationalrates gemäß § 7 Abs. 2 VO-UA hat der Geschäftsordnungsausschuss gemäß § 3 Abs. 5 VO-UA
- Frau Mag. Christa Edwards zur Verfahrensrichterin,
- Frau Dr. Beate Matschnig zur Verfahrensrichterin-Stellvertreterin,
- Herrn Mag. Michael Kasper zum Verfahrensanwalt sowie
- Frau Mag. Barbara Schütz zur Verfahrensanwalt-Stellvertreterin gewählt.
3. Grundsätzlicher Beweisbeschluss
Auf Antrag der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger und Mag. Agnes Sirkka Prammer hat der Geschäftsordnungsausschuss gemäß § 3 Abs. 5 VO-UA den als Anlage 2 angeschlossenen grundsätzlichen Beweisbeschluss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) gefasst.
Des Weiteren haben die Abgeordneten Kai Jan Krainer und Christian Hafenecker, MA einen Antrag betreffend eines grundsätzlichen Beweisbeschlusses eingebracht, der nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit fand.
III. Ergebnis
Als Ergebnis seiner Beratungen erstattet der Geschäftsordnungsausschuss gemäß § 33 Abs. 6 GOG-NR dem Nationalrat Bericht hinsichtlich des Verlangens auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR betreffend Zwei-Klassen-Verwaltung wegen Bevorzugung von Milliardären durch ÖVP-Regierungsmitglieder (COFAG-Untersuchungsausschuss) (6/US) (Anlage 1) sowie folgender gemäß § 3 Abs. 5 VO-UA gefasster Beschlüsse:
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1. |
Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses |
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Mitglieder |
Ersatzmitglieder |
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|
ÖVP |
5 |
5 |
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SPÖ |
3 |
3 |
|
|
FPÖ |
2 |
2 |
|
|
Grüne |
2 |
2 |
|
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NEOS |
1 |
1 |
|
2. |
Wahl des Verfahrensrichters und des Verfahrensanwalts samt deren Stellvertretern |
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Verfahrensrichterin |
Mag. Christa Edwards |
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|
Verfahrensrichterin-Stellvertreterin |
Dr. Beate Matschnig |
|
|
Verfahrensanwalt |
Mag. Michael Kasper |
|
|
Verfahrensanwalt-Stellvertreterin |
Mag. Barbara Schütz |
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3. |
Grundsätzlicher Beweisbeschluss (Anlage 2) |
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde einstimmig der Abgeordnete Kai Jan Krainer gewählt.
Wien, 2023 12 14
Kai Jan Krainer August Wöginger
Berichterstatter Obmann