2404 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Geschäftsordnungsausschusses
gemäß § 33 Abs. 6 GOG-NR
über das Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR betreffend Aufklärung, ob öffentliche Gelder im Bereich der Vollziehung des Bundes aus sachfremden Motiven zweckwidrig verwendet wurden („ROT-BLAUER Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss“) (8/US)
I. Beratungen
Die Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Kolleginnen und Kollegen haben das gegenständliche Verlangen (Anlage 1) am 13. Dezember 2023 im Nationalrat eingebracht.
Der Geschäftsordnungsausschuss hat das gegenständliche Verlangen in seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Andreas Hanger die Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc.
Ein Antrag der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner,
BSc, Kolleginnen und Kollegen, der Geschäftsordnungsausschuss wolle die
gänzliche Unzulässigkeit des Verlangens feststellen, fand
nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Eine gänzliche oder teilweise Unzulässigkeit des gegenständlichen Verlangens wurde seitens des Geschäftsordnungsausschusses nicht festgestellt.
II. Beschlüsse
Der Geschäftsordnungsausschuss hat nach § 33 Abs. 6 GOG-NR iVm. § 3 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA) nachfolgende Beschlüsse gefasst:
1. Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses
Der Geschäftsordnungsausschuss hat gemäß § 3 Abs. 3 VO-UA die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Untersuchungsausschusses nach den im § 30 GOG-NR festgesetzten Grundsätzen folgendermaßen bestimmt:
ÖVP: 5 (5), SPÖ: 3 (3), FPÖ: 2 (2), Grüne 2 (2), NEOS: 1 (1)
2. Wahl des Verfahrensrichters und des Verfahrensanwaltes samt deren Stellvertretern
Auf Grundlage des Vorschlages des Präsidenten des Nationalrates gemäß § 7 Abs. 2 VO-UA hat der Geschäftsordnungsausschuss gemäß § 3 Abs. 5 VO-UA
- Frau Mag. Christa Edwards zur Verfahrensrichterin,
- Herr Mag. Dr. Wolfgang Köller zum Verfahrensrichterin-Stellvertreter,
- Herrn Mag. Michael Kasper zum Verfahrensanwalt sowie
- Frau Mag. Barbara Schütz zur Verfahrensanwalt-Stellvertreterin gewählt.
3. Grundsätzlicher Beweisbeschluss
Auf Antrag der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Eva Maria Holzleitner, BSc, Christian Hafenecker, MA, Mag. Agnes Sirkka Prammer und Dr. Nikolaus Scherak, MA hat der Geschäftsordnungsausschuss gemäß § 3 Abs. 5 VO-UA den als Anlage 2 angeschlossenen grundsätzlichen Beweisbeschluss einstimmig gefasst.
III. Ergebnis
Als Ergebnis seiner Beratungen erstattet der Geschäftsordnungsausschuss gemäß § 33 Abs. 6 GOG-NR dem Nationalrat Bericht hinsichtlich des Verlangens auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR betreffend Aufklärung, ob öffentliche Gelder im Bereich der Vollziehung des Bundes aus sachfremden Motiven zweckwidrig verwendet wurden („ROT-BLAUER Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss“) (8/US) (Anlage 1) sowie folgender gemäß § 3 Abs. 5 VO-UA gefasster Beschlüsse:
|
1. |
Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses |
||
|
|
|
Mitglieder |
Ersatzmitglieder |
|
|
ÖVP |
5 |
5 |
|
|
SPÖ |
3 |
3 |
|
|
FPÖ |
2 |
2 |
|
|
Grüne |
2 |
2 |
|
|
NEOS |
1 |
1 |
|
2. |
Wahl des Verfahrensrichters und des Verfahrensanwalts samt deren Stellvertretern |
|
|
|
Verfahrensrichterin |
Mag. Christa Edwards |
|
|
Verfahrensrichterin-Stellvertreter |
Mag. Dr. Wolfgang Köller |
|
|
Verfahrensanwalt |
Mag. Michael Kasper |
|
|
Verfahrensanwalt-Stellvertreterin |
Mag. Barbara Schütz |
|
3. |
Grundsätzlicher Beweisbeschluss (Anlage 2) |
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde einstimmig der Abgeordnete Mag. Andreas Hanger gewählt.
Wien, 2023 12 14
Mag. Andreas Hanger August Wöginger
Berichterstatter Obmann