2405 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (GZ 17 St 5/23k) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Präsidenten des Nationalrates Mag. Wolfgang Sobotka
Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption ersucht mit Schreiben vom 7. Dezember 2023, GZ 17 St 5/23k, eingelangt am 12. Dezember 2023, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Präsidenten des Nationalrates Mag. Wolfgang Sobotka wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 12 zweiter und dritter Fall, 302 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 15. Dezember 2023 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen den verfahrensgegenständlichen Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Wolfgang Sobotka besteht.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (GZ 17 St 5/23k) um Zustimmung zur strafrechtlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat und Präsidenten des Nationalrates Wolfgang Sobotka wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat und Präsidenten des Nationalrates Wolfgang Sobotka besteht.
Wien, 2023 12 15
Mag. Klaus Fürlinger Mag. Selma Yildirim
Berichterstattung Obfrau