2407 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Volksbegehren

„Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren“

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren“

Die Unterzeichner dieses Volksbegehrens wollen, dass das COVID-19-Impfpflichtgesetz 2022 so rasch als möglich vom Parlament abgeschafft wird.

Das Impfpflichtgesetz ist unangemessen, gefährdet Menschenleben und verstößt offensichtlich gegen die Grundrechte, die jeder Einzelperson gegenüber dem Staat zustehen.

Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge die Aufhebung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes raschest beschließen.

Begründung:

Wir wollen keinen Impfzwang, weder durch die Vordertüre, noch durch die Hintertüre. Ein Impfzwang ist unseres Erachtens ein Angriff auf unsere Grund- und Menschenrechte. Die Frage, ob sich jemand impfen läßt oder nicht, soll auch weiterhin jedem selbst überlassen bleiben. Wir lehnen daher den Impfzwang - und auch die ganze Werbung und Schleichwerbung zum Thema Impfen - kategorisch ab. Dass Impfungen ohne Zulassungsprüfungen in Österreich verabreicht werden dürfen und auch verabreicht wurden, ist ein Skandal der Sonderklasse. Speziell bei Kindern unter 18 Jahren braucht es ein generelles Impfverbot, damit - ahnungslose - Eltern ihre Kinder nicht unbeabsichtigt einer Schädigung aussetzen. Die Impfnebenwirkungen sind viel zu massiv und können auch zum raschen Tod des Geimpften führen. Wer ein Versuchskaninchen für Impfversuche sein will, der sollte vorher seine ausdrücklich Zustimmung dazu abgeben müssen (und am besten auch gleich sein Testament machen, denn es könnte bei der „Impfung" etwas schief gehen...).

 

Das "Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren" startete im Februar 2022 und war bereits teilweise erfolgreich. Das COVID-Impfpflichtgesetz wurde im Juli 2022 im österr. Parlament (vorläufig) abgeschafft. Das ist ein erster Zwischenerfolg. Wir wollen aber auch KEINE Wiedereinführung der Impfpflicht mittels Pandemievertrag der WHO (der gerade vorbereitet wird) oder mittels EU-Verordnung oder Epidemiegesetz!!!

Das wollen wir den Parteien im österr. Parlament mit diesem Volksbegehren klar machen.

 

1.     Das Impfpflichtgesetz war grenzüberschreitend:

Das Impfpflichtgesetz belegt jeden Österreicher mit einem Zwang. Wer sich dem Gesetz nicht beugt, der muss bis zu 3600 € Strafe zahlen. Eine solche Strafe können sich nur die Reichen leisten. Die Parlamentsmehrheit mißachtet, dass jeder Mensch selbst über seinen Körper entscheiden darf und jeder Mensch ein Recht auf körperliche Unversehrtheit hat. Das Impf-Perpetuum-mobile hört nie mehr auf. Es folgt der 2. Stich, 3. Stich, 4. Stich usw. Wer die Impfung nicht regelmäßig auffrischen läßt, gilt als "ungeimpft" und somit als Aussätziger. Dass Impfen die Menschen gesünder macht, glaubt aber niemand. Teils schwere Impfnebenwirkungen werden von den Politikern toleriert bzw. verschwiegen. Frage: Wieviele Impfungen bzw. Genexperimente hält ein Mensch aus? Das Impfpflichtgesetz und seine Umsetzung (z.B. die Abwicklung der Ausnahmen durch ELGA) ist so mangelhaft, dass es bis zunächst bis 31. Mai und weiter bis zum 31. August 2022 ausgesetzt wurde.

Mit 1. September 2022 sollte das österr. Impfpflichtgesetz wieder voll in Kraft treten und genau das haben wir bereits durch dieses Volksbegehren verhindert.

 

2.     Dem Impfpflichtgesetz fehlt die demokratische Legitimation:

Das Impfpflichtgesetz ist undemokratisch zustande gekommen. Das Volk hat dem nicht zugestimmt. Es gab und gibt einen großen Widerstand im Volk gegen dieses Impfpflichtgesetz. Die Koalitionsparteien haben soviel Angst vor dem österreichischen Volk, dass sie keine Volksabstimmung zum Thema Impfen zugelassen haben. Die 5 Parlamentsparteien glauben gescheiter zu sein, als die Schwarmintelligenz der 9 Millionen Österreicher, von denen sie gewählt wurden. Was für ein Trugschluß! Eine Volksabstimmung wollen die Parlamentsparteien nicht zulassen. Warum eigentlich nicht?

 

3.     Ansteckung und Übertragung auch bei Geimpften möglich:

Geimpfte (= gentechnisch Gespritzte) können mit dem Coronavirus angesteckt werden und auch andere Menschen anstecken! Voraussetzung für eine Impfung sei - laut Gesundheitsministerium - aber das Gegenteil, nämlich eine sterile Immunität. Da durch die Covid-19-lmpfstoffe die Übertragung nicht verhindert werden kann, ist aber eine Impfpflicht nicht gerechtfertigt.

 

4.     Schwere Nebenwirkungen:

Die Impfpflicht schadet - aufgrund der zum Teil schweren Impfnebenwirkungen - der Gesundheit der Bevölkerung. Die Impfnebenwirkungen können leider auch zum Tod des Geimpften nach einer Injektion („Impfung") führen. Dass die COVID-Impfung töten kann, ist auch dem Gesundheitsminister Johannes Rauch bekannt (Gesundheitsausschuß vom 21. April 2022).

 

5.     Keine nachweisbare Schutzwirkung der Impfstoffe:

Die Pharmafirmen haben noch keinen Nachweis erbracht, dass ihre Impfungen überhaupt gegen die Corona-Krankheit wirken. Folglich gab es bislang auch nur vorübergehende Impfzulassungen. Die Experimente sind noch nicht abgeschlossen.

 

6.     Die Unverhältnismäßigkeit der COVID-Impfung:

Das Risiko und die schädlichen Impfnebenwirkungen überwiegen, gegenüber den möglichen Vorteilen. Das Impfpflichtgesetz ist unangemessen, gefährdet Menschenleben und verstößt offensichtlich gegen die Grundrechte, die jeder Einzelperson gegenüber dem Staat zustehen. Auch ist nicht einzusehen, warum sich Menschen impfen lassen müssen, die selbst nur ein geringes Risiko haben, ernsthaft zu erkranken. Die Auswirkungen auf die Zeugungsfähigkeit und Schwangerschaft von jungen Menschen ist auch nicht bekannt.

 

7.     Keine Haftung durch die Hersteller, dem Impfarzt oder vom Parlament:

Weder die Pharmafirmen als Hersteller, noch das Parlament als gesetzgebende Institution, noch der Impfarzt als ausführende Person tragen eine Haftung. Da darf man sich nicht wundern, wenn die Skepsis in der Bevölkerung gegenüber einer Injektion ("Impfung") recht groß ist. Die Menschen sind klüger - als sich die Politik das wünscht - und wollen die Haftung für die Pharmaprodukte auch nicht tragen.

 

8.     Das Gesetz ist vermutlich verfassungswidrig:

Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat das Gesetz trotzdem unterschrieben. Mehrere Gerichtsverfahren gegen das Gesetz laufen bereits. Der parteipolitisch besetzte Verfassungsgerichtshof erkannte bis dato keine Verstöße gegen die Grundrechte und die Verfassung. Dies vermutlich deshalb, weil sonst die Schadenersatzansprüche der Geschädigten und der zu Unrecht in Quarantäne eingesperrten Menschen den Staat Österreich in die Staatspleite geführt hätten.


 

9.     Spaltung der Gesellschaft:

Das Gesetz führt zu einer Spaltung von Familien, Unternehmen und der ganzen Gesellschaft. Die Spaltung ist klar abzulehnen. Anm: ÖVP & GRÜNE wollten (Stand: 23.6.2022) "die Gräben zuschütten", (die sie selbst gegraben haben).

 

10.   Es gibt bessere Alternativen:

Die weitaus bessere Alternative ist, mit gesunder Ernährung, Sonnenlicht (Vitamin D), Bewegung und psychische Entlastung für die Gesundheit der Menschen zu sorgen.

 

Infos zum Volksbegehren, die Begründung und Medienberichte finden Sie auf

=> www.volksbegehren-oesterreich.at/impfpflichtgesetz-abschaffen.html


2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Mag. Robert Marschall

1. Stellvertreter(in)

Michael Fichtenbauer

2. Stellvertreter(in)

Gerlinde Wolz

3. Stellvertreter(in)

Ing. Andre Hutter

4. Stellvertreter(in)

Alexandra Pichler-Geritz

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 28. November 2023 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.


Bundeswahlbehörde

Zl. 2023-0.839.247

Volksbegehren „Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 7/2023, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 28. November 2023 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm-beteiligung in %

Burgenland

233.467

3.114

1,33

Kärnten

432.235

6.499

1,50

Niederösterreich

1.293.798

24.494

1,89

Oberösterreich

1.096.693

21.173

1,93

Salzburg

390.940

6.052

1,55

Steiermark

951.342

14.511

1,53

Tirol

538.950

7.567

1,40

Vorarlberg

275.139

4.208

1,53

Wien

1.128.146

13.775

1,22

Österreich

6.340.710

101.393

1,60

 

Da somit mehr als 100.000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

AL Mag. Gregor Wenda, MBA


4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.467

3.114

1,33 %

2.555

559

Kärnten

432.235

6.499

1,50 %

5.395

1.104

Niederösterreich

1.293.798

24.494

1,89 %

20.477

4.017

Oberösterreich

1.096.693

21.173

1,93 %

17.272

3.901

Salzburg

390.940

6.052

1,55 %

5.013

1.039

Steiermark

951.342

14.511

1,53 %

12.265

2.246

Tirol

538.950

7.567

1,40 %

6.242

1.325

Vorarlberg

275.139

4.208

1,53 %

3.305

903

Wien

1.128.146

13.775

1,22 %

11.786

1.989

Österreich

6.340.710

101.393

1,60 %

84.310

17.083