2408 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Volksbegehren

„COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“

Zig-tausende COVID-Strafen wurden in der Vergangenheit von den Behörden zu Unrecht über die Bürger verhängt. Ein Teil der Strafen wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben und von den Behörden zurückbezahlt. Es wurde aber nur den erfolgreichen und nachfolgenden Beschwerdeführern die Strafe erlassen.

Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll nun die Rückzahlung ALLER verhängten Corona- bzw. COVID-Strafen – auch wegen eines eventuellen Verstoßes gegen die Impfpflicht – beschließen.

Begründung:

1.     Seit Anfang März 2020 gibt es Corona / COVID in Österreich.

Corona / COVID ist manchmal eine Grippekrankheit. Manchmal ist sie auch nur eine Infektion ohne Symptome. Die Mortalitätsrate nach Corona/ COVID-Erkrankungen liegt bei 0,3%, ist also eigentlich unerheblich. (Wie hoch die Todesrate nach COVID-Impfungen ist, ist derzeit noch unbekannt aber stetig steigend. Manche Leute sterben bereits in der Impfstation, manche Stunden später im Spital.)

 

Die Todesursachen in Österreich 2020:

Herz-Kreislauf-Krankheiten (35,7%), Krebs (22,9%), Atmungsorgane (5,3%), der Verdauungsorgane (3,5%), sonstige Krankheiten (27,3%) und nicht natürliche Todesursachen, wie Verletzungen und Vergiftungen (5,4%).

Qu.: Statistik Austria,

http://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/gesundheit/todesursachen/index.html

 

2.     Was die Politik aus Corona / COVID macht, ist ein Irrsinn.

Von Mund-Nasenschutz, über Babyelefant, bis Ausgehverbote (Quarantäne) für Gesunde ist da alles dabei.

Sogar Schulen wurden schon geschlossen und der frühere Gesundheitsminister, Anschober (Grüne), sprach allen Ernstes die Empfehlung aus, dass man sogar Sex, zuhause und mit dem Partner möglichst nur mit Mund-Nasen-Schutzmaske haben möge! Folglich wurde in Österreich, übrigens als erstes und einziges EU-Land, die allgemeine Corona-Impfpflicht (=Impfzwang) verhängt.

Die Impfpflicht wurde zunächst eingeführt, dann verschoben und schließlich - unter anderem dank dreier Anti-Impfpflicht-Volksbegehren und unzähliger Demonstrationen in ganz Österreich - wieder abgeschafft.

In Niederösterreich will man die verfassungswidrigen Corona-Strafen - laut der neuen ÖVP-FPÖ-Landesregierung - an die Betroffenen in NÖ zurückzahlen. Die Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) sieht aber weder als Juristin, noch als Verfassungsministerin eine Möglichkeit, die Rückzahlungen auf Bundesebene umzusetzen („geht sich nicht aus").

 

Die Regierung verbreitet Angst und Schrecken im Volk. Das Kalkül der Regierungskoalition ist einfach: Wenn die Leute irrsinnig viel Angst haben, dann werden sie sich irgendwann breitschlagen lassen und sich impfen lassen. Schon alleine wegen des Drucks und der Diskriminierungen entstehen im Volk psychische Krankheiten wie z. B. Depressionen und Vereinsamung, bis hin zu Selbstmorden. Die Leute halten das einfach nicht mehr aus. Der Regierung scheint das egal zu sein. Doch es mehren sich die Anzeichen, dass dies vielleicht sogar von der Koalition gewollt ist.

Vielleicht dreht sich auch ein ganz großes Korruptionskarussell, bei dem zuerst Politiker Steuergeld - mit wahnwitzigen Begründungen - an die Pharmafirmen schleusen und anschließend Rückzahlungen auf´s Privatkonto erhalten oder nachher lukrative Jobs bekommen. Ein prominenter Fall in der EU ist bereits bekannt.

 

3.     Was bisher alles bestraft wurde:

Beim Bestrafen der Bevölkerung waren der Gesetzgeber und die Behörden sehr einfallsreich.

Bestraft wurde bisher

*      die Verletzung von 1- bis 2-Meter Abstandsregeln zwischen Bürgern

(Wie widersinnig schon allein diese Verordnung war, zeigt die Tatsache, dass deren Nichtbefolgung in öffentlichen Verkehrsmittel keineswegs geahndet wurde. Durfte oder sollte man sich in den Öffis anstecken!?);

*      das Nichttragen von Mund-Nasenschutzmasken und FFP2-Masken;

*      das unangemeldete Spazierengehen (Die Spaziergänge wurden von der Polizei einfach so als Versammlungen gewertet, die klarerweise nicht angemeldet waren);

*      wegen angeblichen Widerstands gegen die Staatsgewalt (Polizei), wo es gar keinen Widerstand gab;

*      das Tragen von „Ungeimpft“-Buttons (wegen angeblicher Wiederbetätigung für das NAZI-Regime. Um diese Vorgangsweise zu legitimieren, hat die Koalition nachträglich im Herbst 2022 ein Gesetz beschlossen);

*      das Gehen auf Straßen, statt auf Gehsteigen;

*      und weitere Absurditäten.

 

Die Strafen lagen bisher bei bis zu 500 Euro. Viele Bürger haben berufen und gewonnen. Sie brauchten keine Strafe bezahlen. (Diese Berufungen gegen Strafbescheide waren und sind klarerweise Big-Business für Rechtsanwälte, wenn sie beigezogen werden. Nahm man sich keinen Anwalt und hatte vielleicht auch keine Zeugen, so war man der Willkür der Richter voll ausgesetzt, was zum Teil unglaubliche Ausmaße angenommen hatte.)

 

In Summe gab es in Österreich im Jahr 2021 ca. 25.000 Verwaltungsanzeigen, 200 Personen wurden nach dem Verwaltungsstrafgesetz und weitere 200 Personen nach der Strafprozessordnung festgenommen. Qu.: Pressekonferenz von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am 15.2.2022.

 

Über 28 COVID-Verordnungen wurden bereits vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben.

 

4.     Strafandrohung von 3.600 Euro wegen Verstoßes gegen die Impfpflicht!

Die Regierungskoalition plante eine COVID-Impfpflicht mit saftigen Strafen für Impfunwillige ab 1. Februar 2022: Obwohl die „Corona-Impfung“ keine Lösung des Grippe-Problems 2020, 2021 und 2022 war und ist und teilweise zu schweren Nebenwirkungen bis hin zum Tode führt oder führen kann, wollten ÖVP und GRÜNE den Zwang zur mehrfach wiederholten Impfung durchziehen, (die in Wahrheit übriges eine Gen-Therapie ist!!!)


 

Damit ergäbe sich eine Verpflichtung zur Covid-19-Mehrfach-lmpfung. Das Gesetz sollte laut ÖVP und GRÜNE (unter Mitwirkung von SPÖ und NEOS) ab 1. Feb. 2022 für alle Personen (somit für Inländer, EU-Ausländer und Nicht-EU-Ausländer) ab dem 18. Lebensjahr - mit einem Wohnsitz in Österreich - gelten.

 

Wer sich aus den verschiedensten Gründen nicht gegen COVID „impfen“ lassen wollte, sollte nach § 7 (1) COVID-19-lmpfpflichtgesetz eine Verwaltungsstrafe mit bis zu 3600 € zahlen müssen und das nicht nur 1 Mal, sondern, gemäß von dieser Regierung geplanten Überprüfungen zu vierteljährlich festgelegten Stichtagen, sogar bis zu 4 Mal !!! Österreich war das erste Land in der EU, das eine COVID-Impfpflicht eingeführt hat.

 

5.     Was tun?

Alles, was man gegen diese irrsinnigen Maßnahmen tun konnte, war mit Aufwändungen und Risiken verbunden, die einem bis dahin normal im Leben stehenden Bürger genau genommen unzumutbar waren.

 

Man konnte auf mühsame Art, durch COVID-lnfektion + PCR-Tests + Abwarten eines sogenannten Absonderungsbescheides + mehrere Tage Quarantäne, für die Zeit eines halben Jahres, ein sogenannter „Genesener“ werden.

 

Man konnte sich strafen lassen und diese Strafen folglich, so gut es ging, beeinspruchen.

 

Der ärgste bekannte Fall ist der einer Mutter mit 3 Kindern, die von den Behörden 25.000 € an Strafen aufgebrummt bekommen hat, nur weil sie keine Maske tragen wollte und auch nicht immer den COVID-Mindestabstand eingehalten hat. Die Mutter ist übrigens immer noch gesund.

 

Manch einer sah sich sogar genötigt, aus Österreich auszuwandern, dies zum Teil nur vorübergehend, um an den, von der Regierung geplanten Stichtagen zur Überprüfung des Impfstatus nicht anwesend zu sein oder sogar generell, weil in unserem Land noch vieles mehr schief läuft. Mit wieviel Aufwand, Stress und lebenseinschneidenden Veränderungen eine Auswanderung verbunden ist, braucht hier wohl nicht weiter dargelegt zu werden.

 

Zig-tausende COVID-Strafen wurden in der Vergangenheit von den Behörden zu Unrecht über die Bürger verhängt. Ein Teil der Strafen wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben und von den Behörden zurückbezahlt. Es wurde aber nur den erfolgreichen und nachfolgenden Beschwerdeführern die Strafe erlassen.

 

Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll nun - dem Beispiel der aktuellen ÖVP FPÖ-Landesregierung in Niederösterreich folgend - die Rückzahlung ALLER verhängten Corona- bzw. COVID-Strafen beschließen. Mehr Infos unter => http://www.volksbegehren-oesterreich.at/covid-strafen rueckzahlungsvolksbegehren.html

 

Das COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren können Sie entweder im Eintragungszeitraum in einem der Ämter in Österreich (Gemeindeämter, Rathäuser, in Wien in den Bezirksämtern) zu den jeweiligen Öffnungszeiten auf Papier unterschreiben

oder

mittels Handysignatur ONLINE, (=> https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger) im Internet unterschreiben und zwar von Mo-So von 0-24 Uhr bzw am letzten Eintragungstag nur bis 20 Uhr.


 

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Mag. Robert Marschall

1. Stellvertreter(in)

Gerlinde Wolz

2. Stellvertreter(in)

Ing. Andre Hutter

3. Stellvertreter(in)

Michael Fichtenbauer

4. Stellvertreter(in)

Alexandra Pichler-Geritz

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 28. November 2023 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.


Bundeswahlbehörde

Zl. 2023-0.839.247

Volksbegehren „COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 7/2023, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 28. November 2023 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm-beteiligung in %

Burgenland

233.467

2.840

1,22

Kärnten

432.235

6.773

1,57

Niederösterreich

1.293.798

22.987

1,78

Oberösterreich

1.096.693

23.874

2,18

Salzburg

390.940

5.865

1,50

Steiermark

951.342

14.951

1,57

Tirol

538.950

7.357

1,37

Vorarlberg

275.139

4.578

1,66

Wien

1.128.146

12.427

1,10

Österreich

6.340.710

101.652

1,60

 

Da somit mehr als 100.000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

AL Mag. Gregor Wenda, MBA


4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.467

2.840

1,22 %

2.469

371

Kärnten

432.235

6.773

1,57 %

6.032

741

Niederösterreich

1.293.798

22.987

1,78 %

20.452

2.535

Oberösterreich

1.096.693

23.874

2,18 %

21.428

2.446

Salzburg

390.940

5.865

1,50 %

5.144

721

Steiermark

951.342

14.951

1,57 %

13.356

1.595

Tirol

538.950

7.357

1,37 %

6.409

948

Vorarlberg

275.139

4.578

1,66 %

3.969

609

Wien

1.128.146

12.427

1,10 %

10.832

1.595

Österreich

6.340.710

101.652

1,60 %

90.091

11.561