2416 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über das Volksbegehren "GIS Gebühren NEIN" (2076 der Beilagen)

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren ‚GIS Gebühren NEIN‘

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens sprechen sich für die Abschaffung der Gebühren zur Finanzierung des öffentlichen Rundfunks (GIS‑Gebühren) aus. Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge sämtliche allgemeinen Gebühren und Abgaben zur Finanzierung des ORF beseitigen.

Begründung:

Dass die Bevölkerung die GIS Gebühren ablehnt, zeigte sich schon bei anderen Volksbegehren. Nun aber wurde gleichzeitig in einem eigenen Volksbegehren auch gefragt, ob es auch Unterstützer einer Beibehaltung der GIS Gebühren gibt. Das Ergebnis war so eindeutig, dass das Volksbegehren gegen die GIS Gebühren bereits über 100.000 Unterschriften erreichte, als das Volksbegehren für GIS Gebühren nicht einmal die für die Einleitung nötigen 8.401 Unterschriften erhalten hat.

Die vom Innenministerium auf diese Art zur amtlichen Abstimmung zur Verfügung gestellten Volksbegehren lieferten ein sehr klares Ergebnis: Nur ein kleiner Bruchteil der insgesamt deutlich über 100.000 Unterzeichner wollen die GIS Gebühren beibehalten. Die überwältigende Mehrheit von deutlich über 90% will die GIS Gebühren (nunmehr auch nachweislich) abgeschafft sehen.

 

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Mag. Marcus Hohenecker

1. Stellvertreter(in)

Anatolij Volk

2. Stellvertreter(in)

Mag. Iris Friedrich

3. Stellvertreter(in)

Josef Andreas Baumgartner

4. Stellvertreter(in)

Werner Bolek

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 9. Mai 2023 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.

 

Bundeswahlbehörde

Zl. 2023-0.340.639

Volksbegehren ‚GIS Gebühren NEIN‘

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 7/2023, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 9. Mai 2023 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren ‚GIS Gebühren NEIN‘ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm-beteiligung in %

Burgenland

233.186

6.004

2,57

Kärnten

432.699

10.570

2,44

Niederösterreich

1.292.692

40.574

3,14

Oberösterreich

1.097.199

30.082

2,74

Salzburg

391.406

9.602

2,45

Steiermark

952.310

24.843

2,61

Tirol

539.305

12.080

2,24

Vorarlberg

274.735

5.147

1,87

Wien

1.131.938

28.504

2,52

Österreich

6.345.470

167.406

2,64

 

Da somit mehr als 100.000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B‑VG vorliegt.

 

Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

Mag. Gregor Wenda, MBA

 

4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.186

6.004

2,57 %

3.571

2.433

Kärnten

432.699

10.570

2,44 %

6.825

3.745

Niederösterreich

1.292.692

40.574

3,14 %

25.921

14.653

Oberösterreich

1.097.199

30.082

2,74 %

18.695

11.387

Salzburg

391.406

9.602

2,45 %

6.066

3.536

Steiermark

952.310

24.843

2,61 %

15.385

9.458

Tirol

539.305

12.080

2,24 %

7.690

4.390

Vorarlberg

274.735

5.147

1,87 %

3.471

1.676

Wien

1.131.938

28.504

2,52 %

18.270

10.234

Österreich

6.345.470

167.406

2,64 %

105.894

61.512

 

Das Volksbegehren wurde von 167.406 Stimmberechtigten unterstützt (Anzahl der gültigen Eintragungen inkl. Unterstützungserklärungen). Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung vom 9. Mai 2023 festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt und dieses an den Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung weitergeleitet. Als Bevollmächtigter des Volksbegehrens wurde Mag. Marcus Hohenecker namhaft gemacht, die nominierten stellvertretenden Bevollmächtigten sind: Anatolij Volk, Mag. Iris Friedrich, Josef Andreas Baumgartner und Werner Bolek.

 

Das gegenständliche Volksbegehren wurde am 7. Juli 2023 in der 226. Sitzung des Nationalrates in Erste Lesung genommen und dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

 

Der Verfassungsausschuss hat das gegenständliche Volksbegehren in seiner Sitzung am 3. Oktober 2023 erstmals in Verhandlung genommen. Gemäß §37 Abs. 4 GOG-NR wurden der Bevollmächtigte und ein weiterer, von diesem nominierter Stellvertreter im Sinne des Volksbegehrengesetzes beigezogen. In der Debatte ergriffen außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. (FH) Kurt Egger der Bevollmächtigte des Volksbegehrens Mag. Marcus Hohenecker und sein Stellvertreter Anatolij Volk das Wort. Im Anschluss wurden die Verhandlungen vertagt.

 

Der Verfassungsausschuss hat das gegenständliche Volksbegehren am 22. Jänner 2024 gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 GOG-NR in öffentlicher Sitzung erneut in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG-NR wurden in dieser Sitzung der Bevollmächtigte im Sinne des Volksbegehrengesetzes 2018 und zwei weitere, von diesem nominierte Stellvertreter:innen gemäß § 3 Abs. 3 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018 beigezogen. Für das Volksbegehren nahm der stellvertretende Bevollmächtigte des Volksbegehrens Anatolij Volk an der Sitzung teil. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Dr. Susanne Fürst, Mag. Eva Blimlinger, Henrike Brandstötter, Mag. (FH) Kurt Egger sowie der stellvertretende Bevollmächtigte Anatolij Volk das Wort.

 

Der Bevollmächtigte des Volksbegehrens im Sinne des § 3 Abs. 4 lit. b des Volksbegehrengesetzes 2018 machte von der Möglichkeit, eine abweichende persönliche Stellungnahme abzugeben, keinen Gebrauch.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger gewählt.      


 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2024 01 22

                            Mag. Eva Blimlinger                                                     Mag. Jörg Leichtfried

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann