2421 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 453/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes(verfassungs)gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Bundesgesetz über den Zugang zu Informationen (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) erlassen wird

Die Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 22. April 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In kaum einem Bereich ist die Republik dermaßen rückständig, wie im Umgang der staatlichen Stellen mit Informationen. Das aus der Monarchie stammende Amtsgeheimnis ist in keiner Weise mehr zeitgemäß. Was nicht ausdrücklich veröffentlicht werden muss, ist in Österreich grundsätzlich geheim. Dabei ist Transparenz und freier Zugang zu allen Informationen staatlicher Stellen das beste Mittel gegen Korruption und Steuergeldverschwendung. In Schweden wurde das Prinzip der Informationsfreiheit bereits 1766 in der Verfassung festgeschrieben und zahlreiche andere europäische Staaten sind diesem Beispiel gefolgt. Österreich hingegen liegt im ‚Global Right to Information Ranking‘ ex aequo mit dem pazifischen Inselstaat Palau auf dem weltweit letzten Platz von insgesamt 128 überprüften Staaten. Durch den vorliegenden Gesetzesentwurf soll daher eine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem Interesse und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Zugang zu Informationen staatlicher Stellen verankert werden.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 23. April 2020 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Thomas Drozda die Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Susanne Fürst und Mag. Agnes Sirkka Prammer sowie die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler. Im Anschluss wurden die Verhandlungen vertagt.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 25. November 2020 erneut in Verhandlung genommen. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Christian Drobits und Mag. Wolfgang Gerstl sowie die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried das Wort. Im Anschluss wurden die Verhandlungen vertagt.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 9. Februar 2021 abermals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Christian Drobits, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer und Mag. Thomas Drozda sowie die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 9. März 2022 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Gabriela Schwarz, Mag. Harald Stefan, Mag. Georg Bürstmayr, Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Mag. Christian Drobits, Mag. Klaus Fürlinger und Mag. Wolfgang Gerstl sowie die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler. Im Anschluss wurden die Verhandlungen vertagt.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 22. Juni 2022 abermals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Mag. Christian Drobits und Mag. Wolfgang Gerstl sowie die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler. Im Anschluss wurden die Verhandlungen vertagt.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 19. April 2023 abermals in Verhandlung genommen und es meldeten sich die Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Mag. Agnes Sirkka Prammer und Mag. Wolfgang Gerstl zu Wort. Im Anschluss wurden die Verhandlungen vertagt.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 3. Oktober 2023 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Christian Drobits, Dr. Nikolaus Scherak, MA und Mag. Agnes Sirkka Prammer. Im Anschluss wurden die Verhandlungen vertagt.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 22. Jänner 2024 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Georg Bürstmayr, Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Christian Drobits und Mag. Harald Stefan sowie die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: N, dagegen: V, S, F, G)

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Singer gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2024 01 22

                                  Johann Singer                                                           Mag. Jörg Leichtfried

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann