2430 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

über das Volksbegehren „Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung“ (2176 der Beilagen)

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

„Volksbegehren „Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung“

Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert - den in Frankreich, Italien und Tschechien bereits beschlossenen Gesetzen zur Bekämpfung von Lebensmittelabfällen entsprechend - gesetzliche Regelungen zu schaffen, die Lebensmittelunternehmen sowie Supermärkte mit mehr als 400 qm Verkaufsfläche verpflichten, nicht mehr verkaufsfähige aber noch genießbare, Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen oder direkt an Bedürftige zu spenden bzw. bei Eignung auch als Tierfutter zu verwerten.

Begründung:

Weil Lebensmittel wertvoll sind!

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Lukas Papula

1. Stellvertreter(in)

Dietmar Walch

2. Stellvertreter(in)

Michaela Maier

3. Stellvertreter(in)

Leopold Oslansky

4. Stellvertreter(in)

Gregor Ruelens

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 12. Juli 2023 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B‑VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.

Bundeswahlbehörde

Zl. 2023-0.497.572

Volksbegehren „Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 7/2023, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 12. Juli 2023 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung“ festgestellt:

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm-beteiligung in %

Burgenland

233.168

6.174

2,65

Kärnten

432.500

11.469

2,65

Niederösterreich

1.292.712

46.466

3,59

Oberösterreich

1.096.862

37.084

3,38

Salzburg

391.233

11.955

3,06

Steiermark

951.801

27.191

2,86

Tirol

539.212

13.487

2,50

Vorarlberg

274.832

6.275

2,28

Wien

1.130.639

43.730

3,87

Österreich

6.342.959

203.831

3,21

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

Mag. Gregor Wenda, MBA

4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.168

6.174

2,65 %

4.927

1.247

Kärnten

432.500

11.469

2,65 %

9.721

1.748

Niederösterreich

1.292.712

46.466

3,59 %

38.859

7.607

Oberösterreich

1.096.862

37.084

3,38 %

31.556

5.528

Salzburg

391.233

11.955

3,06 %

9.832

2.123

Steiermark

951.801

27.191

2,86 %

23.038

4.153

Tirol

539.212

13.487

2,50 %

10.852

2.635

Vorarlberg

274.832

6.275

2,28 %

5.289

986

Wien

1.130.639

43.730

3,87 %

37.805

5.925

Österreich

6.342.959

203.831

3,21 %

171.879

31.952

Das Volksbegehren wurde von 203.831 Stimmberechtigten unterstützt (Anzahl der gültigen Eintragungen inkl. Unterstützungserklärungen). Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung vom 9. Mai 2023 festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt und dieses an den Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung weitergeleitet. Als Bevollmächtigter des Volksbegehrens wurde Lukas Papula namhaft gemacht, die nominierten stellvertretenden Bevollmächtigten sind: Dietmar Walch, Michaela Maier, Leopold Oslansky und Gregor Ruelens.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat das gegenständliche Volksbegehren in seiner Sitzung am 10. Oktober 2023 in Verhandlung genommen. Im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA ergriff in der Debatte der Ausschussobmann Abgeordneter Peter Haubner das Wort.

Anschließend vertagte der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie einstimmig die Behandlung des gegenständlichen Volksbegehrens.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat das gegenständliche Volksbegehren in seiner Sitzung am 23. Jänner 2024 erneut in Verhandlung genommen. Einstimmig wurde beschlossen, den Beratungen des Ausschusses in öffentlicher Anhörung im Sinne des § 37a Abs. 1 Z 4 GOG-NR Dipl. Ing. Dr. Gudrun Obersteiner als Sachverständige gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR beizuziehen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA, Dr. Christoph Matznetter, Maximilian Linder, Mag. Ulrike Fischer, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer und Dr. Elisabeth Götze sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Mag. Susanne Kraus-Winkler und der Bevollmächtige des Volksbegehrens Lukas Papula.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2024 01 23

                            Mag. Ulrike Fischer                                                             Peter Haubner

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann