2431 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Landesverteidigungsausschusses

über das Volksbegehren "NEUTRALITÄT Österreichs JA" (2171 der Beilagen)

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

„Volksbegehren ‚NEUTRALITÄT Österreichs JA‘

Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes soll Österreich seine immerwährende Neutralität abermals erklären und bekräftigen, in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beizutreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Staatsgebiet nicht zuzulassen. Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge die Neutralität Österreichs durch ein weiteres Verfassungsgesetz beschließen.

Begründung:

Die Anzahl der UnterstützerInnen dieses Volksbegehrens zeigt, dass die Bevölkerung sich in der Frage der österreichischen Neutralität ein klares, abermaliges Bekenntnis des Gesetzgebers zur immerwährenden Neutralität wünscht.

 

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Mag. Marcus Hohenecker

1. Stellvertreter(in)

Anatolij Volk

2. Stellvertreter(in)

Mag. Iris Friedrich

3. Stellvertreter(in)

Josef Andreas Baumgartner

4. Stellvertreter(in)

Werner Bolek


 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 12. Juli 2023 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B‑VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.

 

Bundeswahlbehörde

Zl. 2023-0.497.572

Volksbegehren ‚NEUTRALITÄT Österreichs JA‘

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 7/2023, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 12. Juli 2023 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren ‚NEUTRALITÄT Österreichs JA‘ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm-beteiligung in %

Burgenland

233.168

4.028

1,73

Kärnten

432.500

6.872

1,59

Niederösterreich

1.292.712

29.376

2,27

Oberösterreich

1.096.862

21.783

1,99

Salzburg

391.233

7.087

1,81

Steiermark

951.801

15.579

1,64

Tirol

539.212

8.798

1,63

Vorarlberg

274.832

3.666

1,33

Wien

1.130.639

19.643

1,74

Österreich

6.342.959

116.832

1,84

 

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

                                                               Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

                                                                               Mag. Gregor Wenda, MBA

4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.168

4.028

1,73 %

2.512

1.516

Kärnten

432.500

6.872

1,59 %

4.816

2.056

Niederösterreich

1.292.712

29.376

2,27 %

19.851

9.525

Oberösterreich

1.096.862

21.783

1,99 %

14.939

6.844

Salzburg

391.233

7.087

1,81 %

4.571

2.516

Steiermark

951.801

15.579

1,64 %

10.886

4.693

Tirol

539.212

8.798

1,63 %

5.567

3.231

Vorarlberg

274.832

3.666

1,33 %

2.597

1.069

Wien

1.130.639

19.643

1,74 %

13.662

5.981

Österreich

6.342.959

116.832

1,84 %

79.401

37.431

Das Volksbegehren wurde von 116.832 Stimmberechtigten unterstützt (Anzahl der gültigen Eintragungen inkl. Unterstützungserklärungen). Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung vom 12. Juli 2023 festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt und dieses an den Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung weitergeleitet. Als Bevollmächtigter des Volksbegehrens wurde Mag. Marcus Hohenecker namhaft gemacht, die nominierten stellvertretenden Bevollmächtigten sind: Anatolij Volk, Mag. Iris Friedrich, Josef Andreas Baumgartner und Werner Bolek.

 

Der Ausschuss für Landesverteidigung hat das gegenständliche Volksbegehren am 11. Oktober 2023 erstmals in Verhandlung genommen und gemäß § 37a GOG-NR in nicht-öffentlicher Sitzung abgehalten, da weder eine Generaldebatte, noch eine umfangreiche Erörterung stattgefunden hat. Im Sinne des § 37 Abs. 4 GOG-NR wurden der Bevollmächtigte und zwei weitere, von diesem nominierte Stellvertreter geladen. Anschließend an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer ergriff in der Debatte der stellvertretende Bevollmächtigte Anatolij Volk das Wort. Schließlich wurden die Verhandlungen vertagt.

 

Der Landesverteidigungsausschuss hat das gegenständliche Volksbegehren in seiner Sitzung am 25. Jänner 2024 erneut in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG-NR wurden die Stellvertretenden Bevollmächtigten zum Volksbegehren Anatolij Volk und Werner Bolek im Sinne des Volksbegehrengesetzes beigezogen. Vor Beginn der Verhandlungen wurde einstimmig die Durchführung eines öffentlichen Hearings gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 GOG-NR beschlossen, dem nach § 40 Abs. 1 GOG-NR einstimmig folgende Experten beigezogen wurden:

-Univ.-Prof. Dr. Marcus Klamert

-Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger

Die Stellvertretenden Bevollmächtigten Werner Bolek und Anatolij Volk sowie die Experten Univ.-Prof. Dr. Marcus Klamert und Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger gaben einleitende Stellungnahmen ab. In der darauffolgenden Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer, Robert Laimer, David Stögmüller, Mag. Gerhard Kaniak, Dr. Helmut Brandstätter und MMag. DDr. Hubert Fuchs das Wort. Die Experten beantworteten die an sie gerichteten Fragen.

Anschließend gaben die Proponenten zum Volksbegehren sowie die Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner ihre Schlussstatements ab.

Die Veröffentlichung der Auszugsweisen Darstellung der Sitzung des Landesverteidigungsausschusses vom 25. Jänner 2024 wurde einstimmig beschlossen; diese ist in Anlage 1 enthalten.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Landesverteidigungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2024 01 25

                       Mag. Friedrich Ofenauer                                         Ing. Mag. Volker Reifenberger

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann