2438 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 3867/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 31. Jänner 2024 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das KAKuG sieht nach der derzeitigen Rechtslage eine Ausnahme vom Grundsatz der jederzeitigen und sofortigen Erreichbarkeit nur für Krankenanstalten in der Betriebsform selbstständiger Ambulatorien für physikalische Therapie vor (siehe dazu VwGH Ra 2020/11/0086, RdM 2020, 297 [Stöger] = JMG 2021, 4 [Streit]). Mit der vorliegenden Novelle soll der auch im Bereich der ambulanten medizinisch-therapeutischen Betreuung in der Praxis zu beobachtenden Unterversorgung mit Ärztinnen und Ärzten begegnet werden. Die Möglichkeit der Abweichung beschränkt sich dabei auf jene Krankenanstalten in der Betriebsform selbständiger Ambulatorien, deren Leistungsangebot lediglich in der Erbringung therapeutischer Leistungen durch freiberuflich ausübbare nicht-ärztliche Gesundheitsberufe besteht (z.B. im Bereich der Logopädie, Ergotherapie, physikalischen Therapie oder Psychotherapie). Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass im Falle der sonstigen freiberuflichen Berufsausübung auch keine Verpflichtung zur Sicherstellung einer jederzeitigen ärztlichen Erreichbarkeit vorgesehen ist. Die Ergänzung durch nichtinvasive ärztliche Leistungen dient der Ermöglichung lediglich vorbereitender oder begleitender ärztlicher Leistungen (z.B. Anamnese oder Diagnostik). Klargestellt wird, dass Krankenanstalten in der Betriebsform selbstständiger Ambulatorien bei Erfüllung dieser Voraussetzungen auch weiterhin mitumfasst sind.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 14. Februar 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Josef Smolle die Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2024 02 14

                                Dr. Josef Smolle                                                         Mag. Gerhard Kaniak

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann