2442 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 3794/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 13. Dezember 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu den Z 1 und 2 (§ 261 B-KUVG):

Nach der derzeit geltenden Rechtslage ist die Bestimmung betreffend die Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich (§ 261 B-KUVG) gemäß § 284 Abs. 2 B-KUVG mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft getreten. Die Durchführung von COVID-19-Tests wird jedoch für die Feststellung einer Infektion mit SARS-CoV-2 und für die Festlegung der weiteren Behandlungsschritte (insbesondere Verschreibung von COVID-19-Heilmitteln) auch weiterhin notwendig sein. Durch den gegenständlichen Initiativantrag soll daher entsprechend der Regelungen in den Parallelgesetzen die Geltungsdauer dieser Bestimmung rückwirkend über den 31. Dezember 2023 hinaus bis zum Ablauf des 31. März 2024 verlängert werden.

Zu den Z 1 und 2 (§ 261c B-KUVG):

§ 261c B-KUVG betreffend die Zahlung eines pauschalen Honorars für die Abgabe von Heilmitteln zur Behandlung von COVID-19 ist nach der derzeit geltenden Rechtslage gemäß § 284 Abs. 2 B-KUVG ebenfalls mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft getreten. Da der Einsatz von Heilmitteln bei der Behandlung von COVID-19 auch weiterhin notwendig sein wird und davon auszugehen ist, dass entsprechende vom Bund finanzierte Heilmittel bis 31. Jänner 2024 zur Verfügung stehen werden, soll die diesbezügliche Regelung entsprechend der Bestimmungen in den Parallelgesetzen bis zum Ablauf des 31. Jänner 2024 bestehen bleiben und wird daher rückwirkend mit 1. Jänner 2024 neuerlich in Kraft gesetzt.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 14. Februar 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ralph Schallmeiner die Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G dagegen: S, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2024 02 14

                             Ralph Schallmeiner                                                      Mag. Gerhard Kaniak

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann