2444 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1216/A(E) der Abgeordneten Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung der Berufskrankheitenliste

 

Die Abgeordneten Rudolf Silvan, Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. Jänner 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Thema Berufskrankheiten ist in Österreich stark vernachlässigt. Im Gegensatz zu Deutschland erfolgt in Österreich keine angemessene Wartung und Anpassung der Berufskrankheitenliste (BK-Liste) an die Veränderung der Arbeitswelt und an neue Erkenntnisse der Wissenschaft.

Die BK-Liste in Österreich umfasst nur 53 Positionen, im Gegensatz zur deutschen Liste, die über 80 Positionen umfasst.

Auch wenn die deutsche BK-Liste nicht eins zu eins mit der österreichischen vergleichbar ist, ist es ein Faktum, dass die deutsche BK-Liste wesentlich umfangreicher und aktueller ist, als die österreichische.

Während man in Deutschland immer wieder Aktualisierungen der Liste vornimmt und neue wissenschaftliche Erkenntnisse in die Liste einarbeitet, liegt die österreichische Liste in einer Art ‚Dornröschenschlaf‘.

Dies hat die dramatische und sozialpolitisch völlig inakzeptable Konsequenz, dass Menschen im Beruf zu Schaden kommen, dass sie durch bestimmte Einwirkungen und Substanzen krank werden, dass sie aber keine Chance auf eine Entschädigung aus der Unfallversicherung haben, weil die entsprechende Krankheit nicht in der Berufskrankheiten-Liste aufscheint.

Es bedeutet aber auch, dass keine gezielten Präventionsaktivitäten seitens der Unfallversicherung gesetzt werden, denn wenn es eine Berufskrankheit nicht als solche anerkannt ist, dann gibt es auch keinen Anlass für die gesetzliche Unfallversicherung, Anstrengungen zu ihrer Vermeidung zu unternehmen.

Zusätzlich ist auch festzustellen, dass bislang in Österreich offenbar kein besonderes Interesse daran besteht, dass Berufskrankheiten, die bereits in der Liste enthalten sind, gemeldet werden.

Es ist leider eine Tatsache, dass viele Ärzte wenig bis gar kein Bewusstsein für das Thema Berufskrankheiten haben und es daher häufig verabsäumt wird, beim Auftreten bestimmter Krankheitsbilder nach dem Beruf zu fragen und im Falle einer möglichen beruflichen Verursachung eine Meldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung zu machen.

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger verwenden augenscheinlich kaum Energie darauf, das Thema in der Ärzteschaft und in der Öffentlichkeit zu verankern.

Die Gesundheit muss auch in der Arbeitswelt oberste Priorität haben, und Diejenigen, die bei trotz aller Präventivmaßnahmen bei der Arbeit krank werden, haben das Recht, eine angemessene Entschädigung zu erhalten.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. Februar 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Rudolf Silvan die Abgeordneten Dr. Werner Saxinger, MSc und Mag. Markus Koza.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N dagegen: V, G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2024 02 14

                      Dr. Werner Saxinger, MSc                                               Mag. Gerhard Kaniak

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann