2456 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über den Antrag 1042/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend umfassendes Gender Budgeting umsetzen
Die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. November 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Seit dem Jahr 2009 verpflichtet Art. 13 Abs. 3 B-VG ‚Bund, Länder und Gemeinden bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben‘ und bildet die rechtliche Grundlage für die Implementierung von Gender Budgeting. Mit dem In‑Kraft-Treten des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 wurde die Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Erläuterung von Zielen, Strategien und Wirkungen im Strategiebericht (§14 Abs. 2 BHG 2013), der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (§ 17 Abs. 1 BHG 2013), der Erstellung der Angaben zur Wirkungsorientierung auf Untergliederungs-, Globalbudget-und auch Detailbudgetebene (§ 41 Abs. 1 und 2 sowie § 43 BHG 2013) sowie der Berichtslegung über die Ergebnisse des Wirkungscontrolling (§ 68 Abs. 5 BHG 2013) verbindlich festgelegt.[1]
Dennoch spielt die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesamtausrichtung des vorliegenden BVA-E 2021, dem Budgetbericht 2021 und dem Strategiebericht 2021 ‑ 2024 so gut wie keine Rolle. In ihrer Budgetanalyse hält die Arbeiterkammer Wien in diesem Zusammenhang fest: ‚Es fehlt an einer gleichstellungspolitischen und ressortübergreifenden Gesamtstrategie, an einer Zuordnung von konkreten Budgetmitteln zu den Gleichstellungszielen und -maßnahmen sowie an detaillierten Darstellungen geschlechtsspezifischer budgetärer Auswirkungen.‘ [2]
Auch der Budgetdienst des Parlaments kritisiert seit langem die fehlende Berücksichtigung von Gender Budgeting bei der Budgeterstellung und unterstreicht diese Mängel auch in einer ausführlichen Anfragebeantwortung ‚Gender Budgeting: Fortschritte und Herausforderungen‘ [3].“
Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 22. März 2021 erstmalig in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Karin Greiner die Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Peter Weidinger, Dr. Christoph Matznetter und Mag. Dr. Sonja Hammerschmid. Anschließend wurden die Verhandlungen zum gegenständlichen Entschließungsantrag vertagt.
Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 22. Februar 2024 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer und Lukas Brandweiner sowie die Leiterin des Budgetdienstes Mag. Kristina Fuchs, MPA.
Im Zuge dieser Debatte haben die Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA und Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Gender Budgeting weiterentwickeln eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen wurde.
Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:
„Seit dem Jahr 2009 verpflichtet Art. 13 Abs. 3 B-VG ‚Bund, Länder und Gemeinden bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben‘ und bildet die rechtliche Grundlage für die Implementierung von Gender Budgeting. Mit dem In‑Kraft-Treten des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 wurde die Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Erläuterung von Zielen, Strategien und Wirkungen im Strategiebericht (§14 Abs. 2 BHG 2013), der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (§ 17 Abs. 1 BHG 2013), der Erstellung der Angaben zur Wirkungsorientierung auf Untergliederungs-, Globalbudget-und auch Detailbudgetebene (§ 41 Abs. 1 und 2 sowie § 43 BHG 2013) sowie der Berichtslegung über die Ergebnisse des Wirkungscontrolling (§ 68 Abs. 5 BHG 2013) verbindlich festgelegt.[4]
Das österreichische Modell hat internationale Beachtung gefunden, weil es von der Planung bis zum Controlling auf Budget- und Projektebene begleitet. Im letzten OECD Gender Budgeting Index belegt als bestes europäisches Land Österreich Platz 2 hinter Kanada.[5] Österreich war und ist hier in Europa Vorreiter: In der EU haben laut einem Briefing des Europäischen Parlaments von Oktober 2023 zwar mittlerweile zumindest zwölf Mitgliedstaaten Gender Budgeting implementiert, weitere zwölf aber nicht [6]
Aus den Erfahrungen der letzten Jahre ergeben sich aber neue Perspektiven, die im Kontext der allgemeinen Weiterentwicklung des Haushaltsrechts auch zu einer Vertiefung des Gender Budgeting und der damit erzielten Wirkungen führen sollten.“
Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 1042/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, N, dagegen: V, F, G).
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrages 1042/A(E) zur Kenntnis nehmen und
2. die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2024 02 22
Eva Maria Holzleitner, BSc Gabriel Obernosterer
Berichterstatterin Obmann
[1]. Anfragebeantwortung des Budgetdienstes der Parlamentsdirektion „Gender Budgeting Fortschritte und Herausforderungen“ vom 4. Dezember 2019
[2] Zu spät, zu wenig, nicht ausreichend fokussiert. Budgetpolitik in der Corona-Krise. Analyse des BVA 2021 und darüber hinaus; Working Paper Reihe der AK Wien, 2020
[3] Budgetanalyse 2021 des Budgetdienstes der Parlamentsdirektion
[4] Anfragebeantwortung des Budgetdienstes der Parlamentsdirektion „Gender Budgeting Fortschritte und Herausforderung“ vom 4. Dezember 2019
[5] Gender Budgeting in OECD Countries 2023. https://www.oecd-ilibrary.org/sites/647d546b-en/1/3/3/index.html?itemId=/content/publication/647d546b-en&_csp_=17c4858d86e74b867d2295a1af736c1d&itemIGO=oecd&itemContentType=book#chapter-d1e5121-cbefb4d62d
[6] https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2023/754386/IPOL_BRI(2023)754386_EN.pdf. Die übrigen Länder gaben keine bzw. keine ausreichende Antwort.