2457 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Antrag 3815/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

Die Abgeordneten August Wöginger, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 15. Dezember 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Beiträge anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften können gemäß § 18 Abs. 1 Z 5 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) als Sonderausgaben abgezogen werden. Seit 2017 kommt eine automatisierte Sonderausgaben-Datenübermittlung zur Anwendung, mittels welcher beitragsleistende Personen administrativ entlastet werden. Anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften tragen – gerade in Krisenzeiten – bedeutend zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zum sozialen Miteinander bei. Aus diesem Grund soll eine weitere steuerliche Anerkennung erfolgen, indem die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags von bisher 400 Euro auf 600 Euro erhöht werden soll.

Die Erhöhung soll ab der Veranlagung für das Jahr 2024 anzuwenden sein.“

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 22. Februar 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Angela Baumgartner die Abgeordneten Kai Jan Krainer, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Mag. Gerald Loacker und Dr. Christoph Matznetter sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Florian Tursky, MBA MSc.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, dagegen: S, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2024 02 22

                           Angela Baumgartner                                                      Gabriel Obernosterer

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann