2459 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Antrag 3869/A der Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden

Die Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 31. Jänner 2024 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Zu den Art. 1 Z 1 und Art. 2 bis 4 (§ 786 Abs. 3 ASVG, § 408 Abs. 3 GSVG, § 403 Abs. 3 BSVG und § 284 Abs. 3 B-KUVG):

Zur Umsetzung des für die Jahre 2024 bis 2028 beschlossenen Finanzausgleichs (FAG) wurde eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens unter Berücksichtigung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit abgeschlossen. Um gemeinsam im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit definierte Vorhaben der Gesundheitsreform umzusetzen, wurde dabei zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung unter anderem vereinbart, für die Dauer der FAG-Periode für mit dem Bereich Impfen in Zusammenhang stehende Maßnahmen und gesundheitspolitische Zielsetzungen 450 Millionen Euro zweckgewidmet zur Verfügung zu stellen. Um ein kontinuierliches Angebot an COVID-19-Impfungen gewährleisten zu können, braucht es bis zur Umsetzung der neuen Maßnahmen eine Verlängerung der derzeit geltenden Bestimmungen.

Daher sollen mit dem gegenständlichen Entwurf die Bestimmungen betreffend die Impfung gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich (§ 747 ASVG, § 384 GSVG, § 378 BSVG und § 263 B-KUVG) bis zum Ablauf des 31. August 2024 verlängert werden.

Zu Art. 1 Z 2 (§ 796 Abs. 1 ASVG):

Die in § 796 ASVG für den Bundesminister/die Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz enthaltene haushaltsrechtliche Ermächtigung betreffend die Verfügung über im Eigentum des Bundes stehende Bestände an COVID-19-lmpfstoffen und an Bedarfsmaterialien zur Verabreichung von COVID-19-lmpfstoffen endet mit Ablauf des 30. Juni 2024. Da auch im Jahr 2025 noch Lieferungen erwartet werden, soll die Ermächtigung nun bis Juni 2025 verlängert werden.“

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 22. Februar 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA die Abgeordneten Alois Stöger, diplômé und Mag. Maria Smodics-Neumann sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Florian Tursky, MBA MSc.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2024 02 22

                    Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA                                              Gabriel Obernosterer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann