246 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über die Bürgerinitiative Nr. 4/BI: Bürgerinitiative betreffend "Wir Österreicher wollen keine Organe aus China haben, für die unschuldige Menschen getötet wurden."

Die gegenständliche Bürgerinitiative Nr. 4/BI wurde dem Nationalrat am 23. Oktober 2019 zugeleitet.

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

„Der Nationalrat wird ersucht,

1. die Praktik der staatlich erzwungenen Organentnahme in der Volksrepublik China zu verurteilen, sowie die Regierung der Volksrepublik China aufzufordern, die Praktik des Organraubs an allen Gefangenen augenblicklich zu stoppen und glaubwürdige, transparente und unabhängige Untersuchungen des Organtransplantationsmissbrauches zu erlauben.

2. eine Gesetzesänderung im Hinblick auf Organtourismus zu erwirken, um den Organhandel mit China, bzw. den Organtourismus zu unterbinden.

3. die sofortige Beendigung der Verfolgung der spirituellen Praxis Falun Gong (die vom Organraub am stärksten betroffene Gruppe) durch die Regierung der Volksrepublik China und die Kommunistische Partei Chinas zu verlangen, sowie die sofortige Freilassung aller Falun Gong Praktizierenden und Anhänger anderer religiöser Minderheiten.

4. die Österreicherinnen und Österreicher durch eine Aufklärungskampagne zum Thema Organhandel aktiv zu informieren.

Referenz:

- Wiener Gemeinderat Beschluss pgl-01280-2017/0001/gat von 7.4.2017 betreffend illegaler Organentnahmen und illegalem Organhandel

- Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2013 zu Organentnahmen in China (2013/2981(RSP)), P7_TA-PROV(2013)0603

- U.S. Resolution 281 von 27.06.2013 betreffend illegaler Organentnahmen bei Falun Gong“

 

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Bürgerinitiative am 16. Jänner 2020 zugewiesen wurde, hat in seiner Sitzung am 12. März 2020 einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, diese zur weiteren Behandlung dem Ausschuss für Menschenrechte zuzuweisen. Der Präsident des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat die erwähnte Bürgerinitiative Nr. 4/BI in seiner Sitzung am 23. Juni 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Peter Weidinger die Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Mag. Faika El-Nagashi und Cornelia Ecker.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Petra Bayr, MA MLS, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic und Dr. Nikolaus Scherak, MA, einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend illegalen Organhandel in China eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Immer wieder berichten zivilgesellschaftliche Organisationen, Medien und andere Beobachter über illegalen Handel mit menschlichen Organen in der Volksrepublik China, der auch in Widerspruch zu menschenrechtlichen und ethischen Standards steht.

In diesem Zusammenhang zu nennen ist insbesondere der Handel mit Organen von Personen, die auf Grund ihrer Armut Organe verkaufen, um ihre Existenz zu sichern. Hierbei geht es vor allem um Handel mit Nieren lebender Spender, wobei dieser laut Berichten in China besonders weit verbreitet sein soll. China weist die zweithöchste Transplantationsrate weltweit auf. Rund 10.000 Organe werden nach offiziellen Angaben in China pro Jahr verpflanzt. Die Wartezeiten sind allerdings im Gegensatz zu anderen Ländern äußerst kurz, wobei die Herkunft von Spenderorgane oft unklar ist.

Es werden immer wieder Vermutungen geäußert, wonach Menschen bei Entnahmen ihr Leben verloren haben. Offiziell besteht eine „Null-Toleranz“-Politik gegenüber Organentnahmen an Opfern von Hinrichtungen, doch gehen immer wieder Medienberichte davon aus, dass in Gefängnissen systematische Organentnahmen stattfinden.

Der Parlamentarische Ausschuss für Menschenrechte ist über diese Berichte tief besorgt.

Mit Resolution der VN-Generalversammlung A/RES/73/189 wurde die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beauftragt, internationale Richtlinien zu den gesundheitlichen, strafrechtlichen und menschenrechtlichen Aspekten des illegalen Organhandels zu entwickeln. Ein erster Bericht des VN-Generalsekretärs über die internationale Zusammenarbeit im Bereich von Organspenden und Organtransplantationen wird bei der nächsten im September 2020 beginnenden 75. VG-Generalversammlung vorliegen.

Die Europaratskonvention gegen Organhandel ist am 1.3.2018 in Kraft getreten, welche die illegale Entnahme menschlicher Organe unter Strafe stellt und Maßnahmen für einen transparenten und gleichberechtigten Zugang zu Transplantationen regelt. Österreich hat diese Konvention unterzeichnet.“

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Peter Weidinger gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2020 06 23

                           Mag. Peter Weidinger                                                  Dr. Nikolaus Scherak, MA

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann