2469 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

über den Antrag 3951/A der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Energieeffizienzgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 28. Februar 2024 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit den Änderungen sollen Art. 2 Z 49, Art. 12 Abs. 1 und 2, Anhang VII in Verbindung mit Art. 32 der Richtlinie (EU) 2023/1791 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955, ABl. Nr. L 231 vom 20.09.2023 S. 1, umgesetzt werden. Diese Bestimmungen sind gemäß Art. 36 Abs. 1 2. UAbs. in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2023/1791 bis spätestens 15. Mai 2024 umzusetzen.

Die Kompetenzdeckungsklausel gemäß § 1 des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG), BGBl. I Nr. 72/2014, ermächtigt ausdrücklich auch zur Änderung von Vorschriften, wie sie im EEffG enthalten sind. Dabei sind jedoch nur Regelungsinhalte zulässig, die einen inhaltlichen Bezug zu den bereits bestehenden Bestimmungen aufweisen. Eine Erweiterung von bestehenden Verpflichtungen wurde vom Verfassungsgerichtshof für zulässig erachtet (VfSlg. 8337/1978). Bereits die Stammfassung des EEffG hat Verpflichtungen für Unternehmen vorgesehen wie beispielsweise in den §§ 9 und § 10 EEffG (Durchführungs-, Dokumentations- und Meldepflichten in Bezug auf das Energiemanagement bei großen Unternehmen und Energieeffizienzmaßnahmen bei Energielieferanten). Die vorgeschlagenen Änderungen erweisen sich daher als eine intrasystematische Fortentwicklung des durch die dynamische Kompetenzdeckungsklausel des § 1 EEffG bereits abgedeckten Normenbestands.

Gemäß Erwägungsgrund 13 der Richtlinie (EU) 2023/1791 ist neben dem Verkehrs- und Gebäudesektor der Informations- und Kommunikationstechnologiesektor (IKT-Sektor) ein weiterer zunehmend wichtiger Sektor, auf den 5 bis 9 % des weltweiten Stromverbrauchs und mehr als 2 % der weltweiten Emissionen entfallen.

Gemäß Erwägungsgrund 85 der Richtlinie (EU) 2023/1791 belief sich der Energieverbrauch der Rechenzentren in der Eurpäischen Union auf 76,8 TWh. Er dürfte bis 2030 auf 98,5 TWh steigen, was einem Anstieg um 28 % entspricht. Dieser Anstieg in absoluten Zahlen lässt sich auch in relativen Zahlen ausdrücken: Im Jahr 2018 waren 2,7 % des Strombedarfs in der Europäischen Union auf Rechenzentren zurückzuführen, und dieser Anteil wird bis 2030 auf 3,21 % steigen, wenn die Entwicklung weiter dem derzeitigen Pfad folgt. In der Digitalstrategie der Europäischen Union wurde bereits hervorgehoben, dass hochgradig energieeffiziente und nachhaltige Rechenzentren erforderlich sind, und es wurden Transparenzmaßnahmen in Bezug auf den ökologischen Fußabdruck von Telekommunikationsbetreibern gefordert. Um die nachhaltige Entwicklung im IKT-Sektor, insbesondere von Rechenzentren, zu fördern, sollten die Mitgliedstaaten auf der Grundlage einer gemeinsamen Vorlage der Europäischen Union die Erhebung und die Veröffentlichung von Daten verlangen, die für die Energieeffizienz, den Wasserfußabdruck und die nachfrageseitige Flexibilität von Rechenzentren von Bedeutung sind. Die Mitgliedstaaten sollten die Erhebung und Veröffentlichung von Daten nur über Rechenzentren mit einem signifikanten Fußabdruck verlangen, bei denen geeignete auslegungs- oder effizienzbezogene Maßnahmen für neue bzw. bestehende Anlagen zu einer beträchtlichen Verringerung des Energie- und Wasserverbrauchs, zu einem Anstieg der Effizienz der Systeme für die Förderung der Dekarbonisierung des Netzes oder zur Wiederverwendung von Abwärme in nahe gelegenen Anlagen und Wärmenetzen führen können. Auf der Grundlage dieser erhobenen Daten könnten Nachhaltigkeitsindikatoren für Rechenzentren festgelegt werden, wobei auch bereits bestehende Initiativen in diesem Sektor berücksichtigt werden.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 5. März 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Lukas Hammer die Abgeordneten MMag. Michaela Schmidt, Maximilian Linder, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Christoph Stark und Dr. Christoph Matznetter sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, dagegen: F, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2024 03 05

                                Lukas Hammer                                                                 Peter Haubner

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann