2474 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 3941/A(E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer, Mag. Peter Weidinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung möglicher Maßnahmen gegen potentielle Irreführung im Zusammenhang mit Verpackungsfüllmengen

 

Die Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer, Mag. Peter Weidinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 28. Februar 2024 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Anstieg der Preise für Nahrungsmittel und Getränke wird sich laut einer aktuellen Prognose des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO) heuer auf durchschnittlich 5,25 Prozent halbieren, aber immer noch über der allgemeinen Teuerung bleiben. Im Vergleich zu anderen EU und EURO-MS stiegen die Nahrungsmittelpreise in Österreich in den letzten Jahren fast durchwegs unter dem Durchschnitt. Etliche Faktoren spielen in den Preisanstieg hinein wie zum Beispiel höhere Energiekosten, aber auch Preiserhöhungen an einzelnen Produkten, die für die Konsumentinnen und Konsumenten auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind. Gerade in den letzten Jahren wird hier vom Eindruck berichtet, dass insbesondere multinational agierende Hersteller solche versteckten Preiserhöhungen durchführen, indem sie die Füllmenge ihrer Produkte verringern, Packungsgröße und Verkaufspreis allerdings beibehalten wie bisher. Der am 3. November 2023 veröffentlichte Abschlussbericht der Branchenuntersuchung Lebensmittel der Bundeswettbewerbsbehörde hält dazu fest, dass eine genauere Beobachtung dieser Entwicklung durch Dritte sinnvoll und angebracht erscheint.

Nach Auslaufen der EU-Regelung zur Festlegung von Nennfüllmengen hat die Grundpreisauszeichnung nach der EU-Preisangabenrichtlinie das bisherige System festgesetzter Nennfüllmengen abgelöst. Dadurch sollte für Konsumentinnen und Konsumenten auf den ersten Blick erkennbar sein, wie günstig oder teuer ein bestimmtes Produkt ist, indem der Produktpreis für eine bestimmte einheitliche Maßgröße angegeben werden muss. Dadurch sollte auch die Vergleichbarkeit der Produkte bei unterschiedlichen Füllmengen weiterhin ausreichend gewährleistet werden. Es macht aber auch erforderlich, dass die Konsumentinnen und Konsumenten die Füllmengen aufmerksam lesen.

Durch die Sicherstellung der Transparenz der Verkaufspreise wird der Preisvergleich für die Konsumenten erleichtert und damit der Wettbewerb gestärkt, was in Zeiten der Inflation von besonderer Bedeutung ist. In einigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gibt es Bestrebungen dem Phänomen der versteckten Preiserhöhungen mit zusätzlicher Transparenz zu begegnen. Insbesondere bei Regelungen die etwa Hinweise auf der Packung fordern, sind jedoch europarechtliche Schranken zu beachten. So ist es grundsätzlich nicht zulässig, den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union durch spezifische Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsangaben zu behindern.

Ursachen und Ausmaß solcher versteckter Preiserhöhungen und wie diesem Phänomen allenfalls begegnet werden könnte, sollte der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz prüfen, eine Evaluierung von möglichen Maßnahmen durchführen und gegebenenfalls eine entsprechende europarechtskonforme Vorgehensweise vorschlagen.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 5. März 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer die Abgeordneter Peter Schmiedlechner, Mag. Peter Weidinger, MMag. Katharina Werner, Bakk., Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Christian Ries, Petra Wimmer und Mag. Christian Drobits sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer, Mag. Peter Weidinger, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2024 03 05

                            Mag. Ulrike Fischer                                                     Mag. Christian Drobits

                                  Berichterstattung                                                                Obmannstellvertreter