2475 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 3942/A(E) der Abgeordneten Mag. Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „mehr Produktsicherheit im Interesse unserer Konsumentinnen und Konsumenten“

 

Die Abgeordneten Mag. Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 28. Februar 2024 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die neue EU-ProduktsicherheitsVO (EU VO 2023/988) ist am 12. Juni 2023 in Kraft getreten und gilt ab 13. Dezember 2024 auch in Österreich. Die neuen Vorschriften sollen Sicherheitsrisiken bekämpfen, die mit neuen Technologien und zunehmendem Online-Verkauf zusammenhängen. Gefährdete Verbrauchergruppen, wie Kinder und Menschen mit Behinderungen, sollen besser geschützt werden. Gefährliche Produkte sollen schnell aus dem Verkehr gezogen und Rückrufe noch wirkungsvoller werden, um mögliche Schädigungen von Konsumentinnen und Konsumenten durch Unfälle mit unsicheren Produkten bestmöglich hintanzuhalten.

Damit die neuen Vorschriften zur Produktsicherheit auch tatsächlich rasch umgesetzt und angewendet werden, ist eine breite Information vonnöten: Insbesondere Hersteller, Importeure und Händler müssen Bescheid wissen und entsprechend angeleitet werden.

Die neuen EU-Regelungen werden nämlich das aktuelle österreichische Produktsicherheitsgesetz überlagern, das heißt dort, wo sie einander widersprechen, geht das EU-Recht vor. Das kann in der Praxis zu massiven Unklarheiten und einer unsicheren nationalen Rechtslage führen. Daher muss auch das österreichische Produktsicherheitsgesetz ehestmöglich angepasst werden, um die zu erwartenden Überschneidungen zu bereinigen und auf Basis der neuen EU-Produktsicherheitsvorgaben eine klare nationale Rechtslage zu schaffen.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 5. März 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Mag. Peter Weidinger die Abgeordneten MMag. Katharina Werner, Bakk., Mag. Ulrike Fischer und Klaus Köchl.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, G, dagegen: F, N) beschlossen.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2024 03 05

                          Mag. Peter Weidinger                                                   Mag. Christian Drobits

                                  Berichterstattung                                                                Obmannstellvertreter