2485 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Kulturausschusses
über den Antrag 2407/A(E) der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend denkmalgeschützte Bausubstanz erhalten – Erhaltungsmaßnahmen forcieren – Denkmalfonds beleben
Die Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. März 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„ ‚Alte Bausubstanz hat kulturellen, aber auch wirtschaftlichen Wert. Sie trägt wesentlich zu unserer Lebensqualität bei und ist Teil unserer Geschichte und Identität. Weil sie einmalig und besonders ist, kann man sie – einmal zerstört – auch nicht wiederherstellen. Es gilt daher, die Hinterlassenschaften zu erhalten, zu pflegen und mit Leben zu erfüllen. Der Denkmalschutz hilft, dieses kulturelle Erbe gemeinsam mit den Menschen, die in der Region leben, zu bewahren.‘
Diese auf der Homepage des Bundesdenkmalamtes nachzulesende Antwort auf die Frage: ‚Wozu braucht man Denkmalschutz‘, bringt die Bedeutung und gesellschaftliche Verpflichtung zur Bewahrung insbesondere alter Bausubstanz nicht zuletzt im Interesse nachfolgender Generationen wohl sehr gut zum Ausdruck.
In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass für private Eigentümer denkmal-geschützter Bauten bzw. Bausubstanz Anreize fehlen, Sanierungs- oder Erhaltungsmaßnahmen, die zwar nicht der Erhaltungspflicht gemäß Denkmalschutz-gesetz unterliegen, aber dennoch aus Sicht des Denkmalschutzes ratsam oder erforderlich wären, durchzuführen.
Neben möglichen steuerlichen Anreizen und Entbürokratisierungsschritten sollte der im § 33 Denkmalschutzgesetz normierte Denkmalfonds mit ‚Leben erfüllt‘ werden.
In § 33 Denkmalschutzgesetz ist folgendes festgeschrieben:
‚Denkmalfonds
Anmerkung: nunmehrige Zuständigkeit beim Bundesminister für Kunst, Kultur und Sport gemäß Bundesministeriengesetz
Der oben zitierte § 32 beschreibt in diesem Zusammenhang als förderungswürdige Kosten, solche, die bei Maßnahmen im Sinne der Sicherung, der Erhaltung und der Erforschung von Denkmalen (einschließlich ihrer für sie wichtigen Umgebung) entstehen, oder die auf Grund einer Veränderung zur Erzielung eines denkmalgerechten Zustandes und einer denkmalgerechten Erhaltung verursacht werden.
Gegenwärtig ist jedoch der genannte Denkmalfonds lediglich am Papier existent, und es wird seit Jahren von verschiedener Seite gefordert, diesen Denkmalfonds mit Leben zu erfüllen.
Der Denkmalfonds sollte unter anderem Vereinfachungen bei der operativen Durchführung der Förderprozesse bewirken, da die Bindung an das jeweilige Budgetjahr entfiele. Die Budgetplanung könnte sich damit verstärkt an den Notwendigkeiten und der Realität von Bauprojekten orientieren.
Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten sollte daher dieser Fonds entsprechend aktiviert und als wirksames Förderinstrument zusätzliche Impulse für den Erhalt und die Sanierung denkmalgeschützter Bausubstanz bringen.
Neben den positiven Auswirkungen auf den Erhaltungszustand des österreichischen Baukulturerbes entsteht durch zusätzlich ausgelöste Investitionsvolumina regionale Wertschöpfung. Damit verbunden ist wiederum ein zumindest indirekter Beitrag zum Erhalt von Arbeitsplätzen in den Regionen, zu einer Eindämmung der Landflucht und letztlich zum Schutz von Orts- und Stadtzentren.“
Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 7. April 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger die Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Katharina Kucharowits und Mag. Julia Seidl. Im Anschluss wurden die Verhandlungen vertagt.
Die Wiederaufnahme der Verhandlungen erfolgte am 7. Dezember 2022. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Mag. Ruth Becher und Mag. Julia Seidl sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger das Wort. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.
In seiner Sitzung am 12. März 2024 hat der Kulturausschuss den gegenständlichen Entschließungsantrag erneut in Verhandlung genommen und es meldeten sich die Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Gabriele Heinisch-Hosek, Henrike Brandstötter, Thomas Spalt und Katharina Kucharowits sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger zu Wort.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2024 03 12
Mag. Eva Blimlinger Mag. Eva Blimlinger
Berichterstattung Obfrau