2486 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Kulturausschusses
über den Antrag 3353/A(E) der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Attraktivierung privater Denkmalschutzinvestitionen
Die Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. April 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Dem Erhalt und der Sanierung unseres baukulturellen Erbes kommt in mehrfacher Hinsicht sehr große Bedeutung zu und diese sind von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen.
Rund 39.000 Gebäude stehen in Österreich unter Denkmalschutz, das sind weniger als 2 Prozent des Gesamtgebäudebestandes. Ein großer Teil davon befindet sich im Eigentum der öffentlichen Hand bzw. der Kirchen, etwa ein Drittel dieser Objekte wird durch Private im öffentlichen Interesse erhalten. Wie jedoch bereits der Denkmalbeirat beim Bundesdenkmalamt in seinem Wahrnehmungsbericht vom 11. Februar 2019 festgehalten hat, werden diese ca. 15.000 privaten österreichischen Denkmaleigentümer in ihrer Aufgabe der Erhaltung der Objekte alleingelassen.
In einigen Studien, u.a. durch den Linzer Volkswirt Friedrich Schneider, wurde immer wieder auf die volkswirtschaftliche Relevanz von Investitionen in denkmalgeschützte Objekte hingewiesen. Eine Hochrechnung ergab für spezifische Baumaßnahmen in Denkmalen ein Investitionsvolumen von ca. € 150 Mio. im Jahr, die Gesamtinvestitionen dürften freilich um ein Vielfaches höher sein. Als ausführende Betriebe dieser handwerklich hochwertigen Maßnahmen kommen insbesondere regionale Klein- und Mittelbetriebe zum Zug.
Stadt- und Ortszentren sind von historischen Bauten, oft in Privateigentum, geprägt. Investitionen in die Erhaltung dieser Stadt- und Ortszentren stärken diese als Wirtschaftsstandorte, sichern Lebensqualität und wirken dem rasanten Bodenverbrauch entgegen. Österreichs Denkmaleigentümer leisten also einen wesentlichen Anteil zur Erhaltung unseres Kulturerbes. Investitionen in denkmalgeschützte Gebäude sind ein Beitrag zur Baukultur, zur touristischen Entwicklung wie auch gesamtgesellschaftlich von Bedeutung.
Für diese Investitionen bestehen aber derzeit kaum finanzielle Anreize.
Private Eigentümer sollten daher hinsichtlich des denkmalpflegerischen Aufwands für Gebäude ohne unternehmerische Nutzung aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten finanziell besser unterstützt werden, nicht zuletzt um die Erhaltung und Belebung von Gebäuden in und außerhalb von Orts- und Stadtzentren für nachhaltige Nutzungsmöglichkeiten attraktiv zu machen. Damit werden regionale Identität bzw. der ländliche Raum sowie die von entsprechenden zusätzlich zu generierenden Aufträgen profitierenden KMU-Unternehmen insbesondere aus dem Bereich des Bau- und Baunebengewerbes gestärkt.
Mit steigenden Investitionen erhöhen sich Steuereinnahmen, womit zumindest ein Teil der Mindereinnahmen infolge finanzieller Erleichterungen für Investitionen im Denkmalschutz wieder kompensiert werden könnte.“
Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Thomas Spalt die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Laurenz Pöttinger und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger. Im Anschluss wurden die Verhandlungen vertagt.
In seiner Sitzung am 12. März 2024 hat der Kulturausschuss den gegenständlichen Entschließungsantrag erneut in Verhandlung genommen und es meldeten sich die Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Gabriele Heinisch-Hosek, Henrike Brandstötter, Thomas Spalt und Katharina Kucharowits sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger zu Wort.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2023 03 12
Mag. Eva Blimlinger Mag. Eva Blimlinger
Berichterstattung Obfrau