2488 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Antrag 184/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend verbesserte Spendenabsetzbarkeit im Kulturbereich 

Die Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Jänner 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Momentan ist die Spendenabsetzbarkeit im Kunst- und Kulturbereich an drei Bedingungen geknüpft, die sich im Einkommensteuergesetz unter §4a. finden lassen. Diese sind:

1) ‚Die allgemein zugängliche Durchführung von der österreichischen Kunst und Kultur dienenden künstlerischen Tätigkeiten (§ 22 Z 1 lit. a) sowie die allgemein zugängliche Präsentation von Kunstwerken durch die in Abs. 4a genannten Einrichtungen.‘

2) Begünstigte Einrichtungen müssen mindestens alle zwei Jahre eine Förderung von Bund, Ländern oder Stadt Wien erhalten haben. (vgl. § 4a (4a))

3) ‚Die Förderung (Z 1) ist in der Transparenzdatenbank im Tätigkeitsbereich ´Kunst und Kultur´ einheitlich kategorisiert.‘

Das bedeutet, dass Kultureinrichtungen nur dann begünstigte Einrichtungen werden können, wenn sie schon Förderungen erhalten. Das schafft zwei Probleme:

1) Die Transparenzdatenbank wird nur sehr spärlich befüllt und es gibt immer noch keine Strafen bei Nichtbefüllung. Die meisten Länder haben sich noch nicht einmal dazu verpflichtet (ganz abzusehen davon, dass der Bund nur das einträgt, was er direkt fördert, aber keine Förderungen zu finden sind, die von geförderten Einrichtungen ausgegeben werden).

2) Diese Verknüpfung zwingt Kultureinrichtungen dazu, sich um Förderungen zu bemühen, auch wenn sie diese eventuell gar nicht benötigen.

Momentan ergibt das einen Lenkungseffekt, der die Spenden zu den wenigen, spendenbegünstigten Kultureinrichtungen fördert. Das Ziel sollte stattdessen sein, dass durch besser durchdachte Bedingungen mehr Kultureinrichtungen spendenbegünstigt werden und damit auch mehr Spenden von Privaten und Firmen in den Kulturbereich fließen. Wir wollen deshalb, dass eine vom Finanzamt bestätigte Gemeinnützigkeit ausreicht, um eine spendenbegünstigte Einrichtung zu werden. Die Gemeinnützigkeit ist eine sehr hohe Hürde, die sicherstellt, dass wirklich nur die Einrichtungen spendenbegünstigt werden, die eine Wirtschaftsprüfung hinter sich haben und alle Kriterien dafür erfüllen. Das private Engagement wird in Zeiten sinkender oder gleichbleibender Kunst- und Kulturförderung immer wichtiger. Deshalb darf die Absetzbarkeit der Spenden nicht an den hohen Hürden bzw. daran scheitern, dass man auch ohne Förderungen im Kulturbereich aktiv ist.“

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 5. Mai 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Josef Schellhorn die Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Henrike Brandstötter, Mag. Thomas Drozda sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Ulrike Lunacek. Im Anschluss wurden die Verhandlungen vertagt.

 

Bei den wiederaufgenommenen Verhandlungen am 27. November 2020 meldeten sich die Abgeordneten Josef Schellhorn, Maximilian Köllner, MA, Dr. Christian Stocker, Maria Großbauer, Mag. Thomas Drozda sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger zu Wort. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

 

In seiner Sitzung am 17. März 2021 nahm der Kulturausschuss den gegenständlichen Entschließungsantrag erneut in Verhandlung. Dabei meldeten sich die Abgeordneten Josef Schellhorn, Hermann Weratschnig, MBA MSc und Mag. Maria Smodics-Neumann zu Wort. Im Anschluss wurden die Verhandlungen vertagt.

 

Der Kulturausschuss nahm den gegenständlichen Entschließungsantrag zuletzt in seiner Sitzung am 12. März 2024 in Verhandlung. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Henrike Brandstötter, Christoph Zarits und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger das Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: N, dagegen: V, S, F, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2024 03 12

                            Mag. Eva Blimlinger                                                      Mag. Eva Blimlinger

                                  Berichterstattung                                                                           Obfrau