2492 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über die Regierungsvorlage (2434 der Beilagen): Protokoll zur Änderung des Gründungsübereinkommens der Internationalen Organisation für Rebe und Wein vom 3. April 2001 in Bezug auf den Sitz der OIV

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:

Das Protokoll zur Änderung des Gründungsübereinkommens der Internationalen Organisation für Rebe und Wein vom 3. April 2001 in Bezug auf den Sitz der OIV hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt und bedarf daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG. Es hat nicht politischen Charakter. Es ist nicht erforderlich, eine allfällige unmittelbare Anwendung des Abkommens im innerstaatlichen Rechtsbereich durch einen Beschluss gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, auszuschließen. Da durch das Abkommen keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Die internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) hielt am 25. Oktober 2021 eine außerordentliche Generalversammlung in Dijon ab. Anlass war die Abstimmung zur Verlegung des Sitzes der OIV von Paris nach Dijon. Artikel 3 Absatz 6 des Übereinkommens zur Gründung der OIV, in dem der Sitz festgehalten ist, soll zu diesem Zweck entsprechend abgeändert werden.

Nachdem der OIV die bisher genutzten Räumlichkeiten ab 2019 nicht mehr zur Verfügung standen, musste eine Ersatzliegenschaft angemietet werden, die es allerdings nicht mehr ermöglichte ihre Aufgaben vor Ort für Sitzungen, Schulungen oder Repräsentationszwecke zu erfüllen.

Nach einem umfassenden Prüfungsprozess hat sich der Ort Dijon gegenüber anderen Regionen in Frankreich durchgesetzt. Eine Liegenschaft in Dijon soll renoviert und für die Zwecke der OIV adaptiert werden. Die Adaptierungsarbeiten sowie die jährlichen Betriebskosten werden von Frankreich getragen.

Die Verlegung des Sitzes machte eine Änderung des Übereinkommens zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (BGBl. III Nr. 15/2007 idgF) erforderlich.

Nach Ablauf einer sechsmonatigen Konsultationsfrist fand am 21. Mai 2022 eine neuerliche außerordentliche Generalversammlung der OIV in Dijon statt, im Rahmen welcher das Protokoll über die außerordentliche Generalversammlung der OIV in Dijon vom 25. Oktober 2021 betreffend die Sitzverlegung der OIV von Paris nach Dijon im Konsens angenommen wurde.

 

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 13. März 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager der Abgeordnete Dietmar Keck sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zur Änderung des Gründungsübereinkommens der Internationalen Organisation für Rebe und Wein vom 3. April 2001 in Bezug auf den Sitz der OIV (2434 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2024 03 13

                   Johannes Schmuckenschlager                                          Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann