2495 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht und Antrag
des Finanzausschusses
über den Entwurf eines Bundesgesetzes betreffend Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Im Zuge seiner Beratungen über einen Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Finanzausgleichsgesetz 2024 geändert wird (3945/A), hat der Finanzausschuss am 14. März 2024 auf Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Finanzausgleichsgesetz 2024 zum Gegenstand hat.
Dieser Antrag war wie folgt begründet:
„Mit diesem Vorhaben soll angesichts der aktuell angespannten Lage in der Bauwirtschaft im inhaltlichen Zusammenhang zum Wohnbaupaket ein weiterer konjunktureller Impuls gesetzt werden und das neue ‚Sicherheitszentrum Meidling‘ des BMI am Standort ‚Meidlinger Kaserne‘ umgesetzt werden.
Im Rahmen der vom Bundesministerium für Landesverteidigung durchgeführten Standortplanungen und -entwicklungen ist weiterhin beabsichtigt, eine kontinuierliche Evaluierung des militärisch genutzten Immobilienbestandes durchzuführen und Anpassungen der Infrastruktur an den sich ändernden militärischen Bedarf anzupassen. Im Zuge dieser Überlegungen des BMLV wurde die gegenständliche Liegenschaft als nicht mehr für den militärischen Bedarf erforderlich bzw. nur mehr eingeschränkt geeignet festgestellt.
Dies liegt darin begründet, dass die vorhandenen Gebäude aufgrund des Alters zum einen teilweise stark sanierungsbedürftig sind bzw. zum Teil aufgrund von rechtlichen sonstigen Auflagen (z.B. Denkmalschutz) zur Deckung der militärisch bedingten Anforderungen an die Infrastruktur nicht entsprechend adaptiert werden können. Zum anderen ist aufgrund der vorhandenen Bebauung und der Größe der Liegenschaft (rd. 40.200 m²) keine ausreichende Kubaturvermehrung für den militärischen Bedarf (Erhöhung der erzielbaren Nutzflächen für Lagerflächen bzw. Werkstätten etc.) möglich.
Auf Grund dessen wurde seitens des BMLV erwogen, die Bestandgebäude keiner Generalsanierung zuzuführen, die Gebäude nicht mehr weiter zu nutzen und die militärische Nutzung der Liegenschaft zu beenden. Stattdessen ist beabsichtigt, eine neue bauliche Infrastruktur für den militärischen Bedarf auf einer anderen Liegenschaft in Wien im Eigentum der Republik Österreich im Verwaltungsbereich des BMLV zu errichten. Hierfür wurde vom BMLV die sogenannte „Liegenschaft Simmering“ (1110 Wien, Haidestraße 6-8a; EZ 2256 KG 01107 Simmering) in Aussicht genommen. Diese Liegenschaft hat eine Fläche von rund 72.600 m², ist als Bauland gewidmet und derzeit nur mit einigen Gebäuden bebaut und großteils ungenutzt.
Darüber hinaus würden durch die Errichtung des ‚Sicherheitszentrum Meidling‘ auch derzeit vom BMI genutzte (Büro-)Flächen im Areal der Roßauer Kaserne (1090 Wien, Roßauer Lände 1; Sitz des BMLV) teilweise frei werden. Diese Flächen könnten sodann vom BMLV genutzt werden, wodurch wiederum andere (Büro-)Flächen an anderen militärisch genutzten Standorten in Wien zur Disposition stehen würden.
Im Rahmen der vom Bundesministerium für Inneres durchgeführten Standortplanungen und - entwicklungen wurde erwogen, den bereits bestehenden Standort des BMI in der ‚Meidlinger Kaserne‘ zum ‚Sicherheitszentrum Meidling‘ auszubauen. Es sollen neue, moderne und den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechende, Unterbringungsmöglichkeiten für mehrere Dienststellen des BM für Inneres geschaffen werden, welche derzeit zum Teil an mehreren, unterschiedlichen Standorten untergebracht sind. Hierdurch können mehrere Standorte zusammengelegt, Synergieeffekte genutzt und laufende Betriebsaufwendungen im Immobilienbereich reduziert werden. Das Sicherheitszentrum soll eine in sich geschlossene Anlage bilden, die Schutz nach außen, interne Versorgung, weitgehende Energieautarkie und Regenerationsbereiche bieten muss, um zukunftsorientiert alle dienstlichen Anforderungen des BMI zu erfüllen. Zur Unterbringung vorgesehene Organisationseinheiten sind unter anderem das Bundeskriminalamt, die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst und die Direktion für Digitale Services.
Aufgrund der Organisation des Immobilienmanagements des Bundes (vgl. Bundesimmobiliengesetz, Bundesminsteriengesetz) erwirbt bzw. errichtet das BMI nicht selbst Eigentumsflächen bzw. Gebäude, sondern mietet diese von der Bundesimmobiliengesellschaft an. Die Bundesimmobiliengesellschaft beabsichtigt daher, die Teile der ‚Meidlinger Kaserne‘, die derzeit im Eigentum der Republik Österreich stehen, von der Republik anzukaufen, sodass dann die gesamte ‚Meidlinger Kaserne‘ im Eigentum der BIG steht. In weiterer Folge soll sodann das Gesamtprojekt Neubau ‚Sicherheitszentrum Meidling‘ von der Bundesimmobiliengesellschaft im Auftrag und entsprechend den Anforderungen des BMI errichtet und – wie bislang – dem Bundesministerium für Inneres vermietet werden.
Auf Basis der vorausgehenden Wertermittlung in Höhe von 47,7 Mio. Euro überschreitet der Wert der bezeichneten Liegenschaft (EZ 2700, KG Meidling) im Sinne des Bundesfinanzgesetzes 2024 die Betragsgrenze von 5 Mio. Euro (Artikel XI.) im Einzelnen sowie den Gesamtverfügungsrahmen von 36 Mio. Euro (Artikel XI.). Die gegenständliche Verfügung bedarf daher einer gesetzlichen Ermächtigung.
Da mit dem Bedarf des Bundesministeriums für Inneres ein anderweitiger Bundesbedarf an der Liegenschaft gegeben ist, hat die Verwertung der Liegenschaft an die Bundesimmobiliengesellschaft mbH (FN 34897w) zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Bundesimmobiliengesetz (BGBl. I Nr. 141/2000, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 96/2018) zur Befriedigung des Raumbedarfs des Bundes zu erfolgen. Auf eine Kaufpreis-Nachbesserungspflicht ist angemessen Rücksicht zu nehmen.“
In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Andreas Ottenschläger, Mag. Philipp Schrangl, Mag. Gerald Loacker, Maximilian Lercher, Dr. Christoph Matznetter, Dipl.‑Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Gerhard Kaniak, Maximilian Linder sowie die Auskunftsperson Mag. Kristina Fuchs, MPA, der Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. und der Ausschussobmann Abgeordneter Karlheinz Kopf das Wort.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2024 03 14
Mag. Ernst Gödl Karlheinz Kopf
Berichterstattung Obmann