2512 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Verfassungsausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2024 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag (3944/A) betreffend ein Antrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, hat der Verfassungsausschuss am 10. April 2024 auf Antrag der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Jörg Leichtfried, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, dagegen: F, N) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Finanzausgleichsgesetz 2024 zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Durch die Aufnahme einer Abgabe auf Wohnungsleerstände in den Katalog der ausschließlichen Landes(Gemeinde)abgaben im Finanzausgleichsgesetz 2024 wird die Landesgesetzgebung auch dann zur Einhebung einer solchen Abgabe ermächtigt, wenn der Bund eine gleichartige Abgabe von demselben Besteuerungsgegenstand erheben sollte. Eine derartige Ergänzung entspricht auch den Anregungen in mehreren Stellungnahmen der Länder zum Antrag 3944/A betreffend die Änderung des B-VG.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Johann Singer, Mag. Selma Yildirim, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Susanne Fürst, Dr. Johannes Margreiter, Mag. Ulrike Fischer, Mag. Christian Drobits, Mag. Friedrich Ofenauer und Mag. Georg Bürstmayr sowie die Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler das Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Gabriel Obernosterer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2024 04 10

                           Gabriel Obernosterer                                                     Mag. Jörg Leichtfried

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann