2517 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 3875/A(E) der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Weiterführung der Betreuung von Care Leaver nach dem 18. Lebensjahr unter besonderer Berücksichtigung der Situation in Pflegefamilien"

 

Die Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 28. Februar 2024 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Derzeit liegt das durchschnittliche Alter junger Erwachsener zum Zeitpunkt des Auszugs aus dem Elternhaus bei 25,2 Jahren. Bei Jugendlichen, die außerhalb der Familie, etwa in Wohngemeinschaften oder Pflegefamilien, aufwachsen, endet die institutionelle oder familiäre Unterstützung häufig mit der Volljährigkeit. Somit werden junge Erwachsene, die ohnehin kein einfaches Aufwachsen hatten, oftmals ohne ‚Fangnetz‘, vier bis sieben Jahre früher in ein eigenständiges Leben entlassen, als junge Erwachsene, die eine Familie und tägliche Unterstützung im Hintergrund erfahren haben.

Diese so genannten ‚Care Leaver‘ sind junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in öffentlicher Erziehung (z. B. in Wohngruppen, betreutem Wohnen oder Pflegefamilien) verbracht haben und sich am Übergang in ein eigenständiges Leben befinden. Werden sie von einem Tag auf den anderen in ihre Selbstständigkeit entlassen, stellt das die jungen Menschen oft vor große Herausforderungen. Care Leaver haben aufgrund ihrer Geschichte häufig längerfristige Probleme mit Ausbildungen, Studium und/oder Einstieg ins Berufsleben. Fehlt dann eine zuverlässige Bezugsperson oder eine Anlaufstelle, die diesen jungen Menschen bei der Klärung solcher Themen unterstützt, so können diese rasch zu existenziellen Fragen werden. Auch Pflegeeltern sind die Hände gebunden, da das Pflegeverhältnis in der Regel mit dem 18. Geburtstag des Pflegekindes beendet wird. Ab diesem Zeitpunkt werden der Pflegefamilie keine Leistungen mehr vom Staat zur Verfügung gestellt.

Im aktuellen Regierungsprogramm ist eine ‚Weiterführung der Betreuung von Care Leavers nach dem 18. Lebensjahr‘ vereinbart, um diesen Jugendlichen mit schwieriger Lebensgeschichte Begleitung und Betreuung über das 18. Lebensjahr hinaus zu gewähren. Bis dato ist jedoch nichts davon umgesetzt. Um diese jungen Menschen wirklich dort abzuholen, wo sie es benötigen, braucht es mehr niederschwellige Unterstützungsangebote in Form von Jugendsozialarbeit, psychosozialer Betreuung sowie Berufsorientierung. Darüber hinaus muss auch die Situation für Pflegefamilien entscheidend verbessert werden, z. B. durch eine Verlängerung des Angestelltenverhältnisses für Pflegeltern inklusive Bezug der Familienbeihilfe“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. April 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd die Abgeordneten Gabriele Heinisch‑Hosek, Bettina Zopf, Barbara Neßler, Mag. Gerald Loacker, Laurenz Pöttinger, Fiona Fiedler, BEd und Kira Grünberg.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kira Grünberg und Barbara Neßler einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

 

„In Österreich leben 42.973 Kinder und Jugendliche mit Unterstützung der Erziehung, nehmen also ambulante Hilfe in Anspruch. 12.888 Kinder und Jugendliche werden in voller Erziehung von Pflegepersonen oder in einer Wohngemeinschaft betreut. 3.610 Hilfen gibt es für junge Erwachsene. (Bundesweite Kinder- und Jugendhilfestatistik 2022).

Gefährdete Kinder und Jugendliche zu schützen und bestmöglich auf ihrem Entwicklungsweg zu fördern, ist der gesetzlich verankerte Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe.

Besonders beim Übergang von der Betreuung in der Kinder- und Jugendhilfe hin zur Selbstständigkeit, stoßen betroffene junge Erwachsene, genannt Care Leaver, aber auf Probleme: Sie brauchen Unterstützung um voll in der Selbstständigkeit ankommen zu können. Deshalb beantragen manche von ihnen eine Weiterführung der Betreuung nach dem 18. Lebensjahr, die von den Bundesländern freiwillig gewährt werden kann. Seit der Verländerung der Kinder- und Jugendhilfe, die 2018 beschlossen wurde, gibt es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Vorgaben, wie lange oder mit welcher Dauer solche Weiterführungen zu gewähren sind. Eine Studie in Auftrag des Bundes soll nun die Daten rund um die Situation genau erfassen, einen Überblick über die Lebens- und Problemsituationen von Care-Leavern schaffen und eine Grundlage dafür bieten, genauer die Problemlagen der Care Leaver betrachten und Lösungen suchen zu können.“

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kira Grünberg und Barbara Neßler einstimmig beschlossen.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Barbara Neßler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2024 04 10

                                Barbara Neßler                                                                Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann