2521 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Durchschnittliche Einkommen und zusätzliche Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2021 und 2022 – Reihe Einkommen 2023/1 (III-1058 der Beilagen)

Der RH ist gemäß Art. 121 Abs. 4 B–VG verpflichtet, bei Unternehmen und Einrichtungen, die seiner Kontrolle unterliegen und für die eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat besteht, jedes zweite Jahr

• die durchschnittlichen Einkommen einschließlich aller Sozial– und Sachleistungen

sowie

• zusätzliche Leistungen für Pensionen

von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie aller Beschäftigten durch Einholung von Auskünften bei diesen Unternehmen und Einrichtungen zu erheben und darüber dem Nationalrat zu berichten. Die durchschnittlichen Einkommen der genannten Personenkreise sind hierbei für jedes Unternehmen und jede Einrichtung gesondert auszuweisen.

Nach § 14a RHG sind „ferner zusätzliche Leistungen für Pensionen, die ehemaligen Angehörigen dieses Personenkreises zukommen oder künftig noch zukommen sollen, für die beiden jeweils vorangegangenen Jahre, jedoch nach Jahreswerten getrennt, zu erheben“.

Die im Bericht ausgewiesenen Einkommensdaten stammen von den Meldungen der Unternehmen und Einrichtungen. Der RH führte eine Plausibilitätsprüfung durch, er überprüfe diese Daten aber nicht auf materielle Richtigkeit.

Bei der Erhebung und Berichterstattung gemäß Art. 121 Abs. 4 B–VG und § 14a RHG handelt es sich um eine Darlegung durchschnittlicher Einkommen bestimmter Personengruppen, die im jeweiligen Berichtsjahr von den namentlich angeführten Rechtsträgern Bezüge erhielten. Die angeführten Durchschnittswerte können daher auch Zahlungen an ausgeschiedene Personen beinhalten. Dies betriff etwa den Wechsel von Organwalterinnen und Organwaltern innerhalb eines Jahres oder Personen, die schon vor dem Berichtsjahr ausgeschieden sind, aber im Berichtsjahr noch Zahlungen erhielten. Somit sind auch bei sehr kleinen Berichtsgruppen unmittelbare Rückschlüsse auf persönliche Einkommensdaten nicht zulässig.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 35. Sitzung am 23. Jänner 2024 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Andreas Kühberger die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 11. April 2024 behandelt.

 

 

 

 

 

36. Sitzung am 11. April 2024

 

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. (FH) Kurt Egger, Mag. Christian Drobits, Mag. Georg Bürstmayr, Christian Lausch, David Stögmüller, die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker und der Ausschussobmann Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Durchschnittliche Einkommen und zusätzliche Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2021 und 2022 – Reihe Einkommen 2023/1 (III-1058 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2024 04 11

                          Mag. (FH) Kurt Egger                                          Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann