2522 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Rechnungshofausschusses
über den Antrag 2529/A(E) der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inhaltliche und methodische Weiterentwicklung der Einkommenserhebung durch den Rechnungshof
Die Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. Mai 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Der Rechnungshof hat bei Unternehmungen und Einrichtungen, die seiner Kontrolle unterliegen und für die eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat besteht, jedes zweite Jahr die durchschnittlichen Einkommen einschließlich aller Sozial- und Sachleistungen von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie aller Beschäftigten und ferner zusätzliche Leistungen für Pensionen, die ehemaligen Angehörigen dieses Personenkreises zukommen oder künftig noch zukommen sollen, für die beiden jeweils vorangegangenen Jahre zu erheben (sog. Einkommenserhebung).[1]
In seinem letzten Bericht betreffend Durchschnittliche Einkommen und zusätzliche Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2019 und 2020 - Reihe EINKOMMEN 2021/1 unterbreitete der Rechnungshof einen Vorschlag zur inhaltlichen und methodischen Weiterentwicklung dieser Einkommenserhebung:[2]
Demnach würden für die Einkommenserhebung Daten von rund 800 Rechtsträgern erhoben und ausgewertet. Dies erfordere sowohl beim Rechnungshof als auch bei den betroffenen Rechtsträgern einen hohen Ressourcenaufwand. Die der Einkommenserhebnung zugrunde liegende Methodik weiche von jeder des gemäß Art. 1 § 8 Abs. 4 Bezügebegrenzungsgesetz zu erstellenden Einkommensberichts (Allgemeiner Einkommensbericht) ab. Der Allgemeine Einkommensbericht beruhe auf der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsstatistik und basiere damit auf Offizialdaten.
Dementsprechend solle die Datengrundlage für die beiden Berichte - auf Basis bei der Statistik Österreich ohnehin vorhandenen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsdaten - vereinheitlicht werden. Die Verwendung der von Statistik Österreich aufbereiteten Daten würde auch eine Verbesserung der Datenqualität für die Einkommenserhebung bedeuten, zumal die im Zug der Einkommenserhebung gemeldeten Daten vom RH zu plausibilisiert werden können.
Dieser methodische Ansatz hätte zudem den Vorteil, dass für die Rechtsträger ein umfangreicher Verwaltungsaufwand wegfalle. Der Rechnungshof würde, wie beim Allgemeinen Einkommensbericht, auf die Daten von Statistik Österreich zurückgreifen, womit Synergieeffekte gehoben werden könnten.“
Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner 30. Sitzung am 16. Mai 2023 in Verhandlung genommen und die Beratungen vertagt. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, die Abgeordneten Hermann Gahr, Mag. Agnes Sirkka Prammer und die die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker.
Der Entschließungsantrag wurde in einer weiteren Sitzung am 11. April 2024 behandelt.
36. Sitzung am 11. April 2024
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. (FH) Kurt Egger, Mag. Christian Drobits, Mag. Georg Bürstmayr, Christian Lausch, David Stögmüller, die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker und der Ausschussobmann Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Mag. Karin Greiner, Wolfgang Zanger, Hermann Gahr, David Stögmüller einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Weiterentwicklung der Einkommenserhebung der öffentlichen Wirtschaft des Bundes durch den Rechnungshof eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.
Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:
„Der Rechnungshof hat bei Unternehmungen und Einrichtungen, die seiner Kontrolle unterliegen und für die eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat besteht, jedes zweite Jahr die durchschnittlichen Einkommen einschließlich aller Sozial- und Sachleistungen von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie aller Beschäftigten und ferner zusätzliche Leistungen für Pensionen, die ehemaligen Angehörigen dieses Personenkreises zukommen oder künftig noch zukommen sollen, für die beiden jeweils vorangegangenen Jahre zu erheben (sog. Einkommenserhebung).[3] In seinem letzten Bericht betreffend Durchschnittliche Einkommen und zusätzliche Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2021 und 2022 - Reihe EINKOMMEN 2023/1 unterbreitete der Rechnungshof abermals den Vorschlag zur inhaltlichen und methodischen Weiterentwicklung dieser Einkommenserhebung:[4] Demnach würden für die Einkommenserhebung Daten von rund 800 Rechtsträgern erhoben und ausgewertet. Dies erfordere sowohl beim Rechnungshof als auch bei den betroffenen Rechtsträgern einen hohen Ressourcenaufwand. Die der Einkommenserhebung zugrunde liegende Methodik weiche von jeder des gemäß Art. 1 § 8 Abs. 4 Bezügebegrenzungsgesetz zu erstellenden Einkommensberichts (Allgemeiner Einkommensbericht) ab. Der Allgemeine Einkommensbericht beruhe auf der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsstatistik und basiere damit auf Offizialdaten. Dementsprechend solle die Datengrundlage für die beiden Berichte - auf Basis bei der Statistik Österreich ohnehin vorhandenen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsdaten - vereinheitlicht werden. Die Verwendung der von Statistik Österreich aufbereiteten Daten würde auch eine Verbesserung der Datenqualität für die Einkommenserhebung bedeuten, zumal die im Zug der Einkommenserhebung gemeldeten Daten vom RH plausibilisiert werden können. Dieser methodische Ansatz hätte zudem den Vorteil, dass für die Rechtsträger ein umfangreicher Verwaltungsaufwand wegfalle. Der Rechnungshof würde, wie beim Allgemeinen Einkommensbericht, auf die Daten von Statistik Österreich zurückgreifen, womit Synergieeffekte gehoben werden könnten.“
Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 2529/A(E) der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 2529/A(E) zur Kenntnis nehmen und
2. die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2024 04 11
Dr. Johannes Margreiter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff
Berichterstattung Obmann
[1] § 14a RHG, abgerufen am 2.5. unter https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000217
[2] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/home_1/EKB_BUCH_2019-2020_interaktiv.pdf, Seite 35
[3] § 14a RHG, abgerufen am 8.4.2024 unter
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000217&FassungVom=2021-11-03&Artikel=&Paragraf=14a&Anlage=&Uebergangsrecht=
[4] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/home_1/EKB_2021-2022_BF.pdf, Seite 34