2529 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Regierungsvorlage

Bundesgesetz betreffend die Ermächtigung zur Verfügung über bewegliches Bundesvermögen

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird zu nachstehenden Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen ermächtigt:

               a) Unentgeltliches Nutzungsrecht an der Liegenschaft EZ 964, KG 19544/St. Pölten;

               b) Unentgeltliches Nutzungsrecht an der Liegenschaft EZ 218, KG 76339/Völkermarkt.

§ 2. Dieses Bundesgesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.