2531 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
über den ORF-Jahresbericht 2023 und ORF-Transparenzbericht 2023 gemäß § 7 sowie § 7a ORF-Gesetz, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien (III-1145 der Beilagen)
Für den ORF war 2023 ein für seine Zukunft sehr wichtiges und entscheidendes Jahr: Im Hinblick auf das mit 1. Jänner 2024 in Kraft getretene neue ORF-Gesetz und der damit einhergehenden Umstellung der ORF-Finanzierung auf ein solidarisch von allen finanziertes Beitrags-System wurden schon 2023 wesentliche Weichenstellungen für den ORF auf dem Weg zu einem „ORF für alle“ vorgenommen: Da der ORF nun von allen via ORF-Beitrag finanziert wird, hat der ORF nachhaltige Schritte gesetzt, um noch mehr relevante Angebote für alle in Österreich lebenden Menschen zu bieten. Diese gebündelten Anstrengungen bei den klassischen Info-, Kultur-, Unterhaltungs- und Sport-Angeboten im Fernsehen und Radio als auch Online zeitigten schon erste Erfolge: Täglich nutzen 6,1 Millionen Menschen in Österreich zumindest eines der multimedialen Angebote des ORF. Das Publikumsinteresse an den ORF-Programmen ist weiterhin ungebrochen – mit 33,8 % Marktanteil im Fernsehen, 65 % im Radio, 9,8 Mio. Nettoviews und 60,6 Mio. Bruttoviews pro Monat mit den Online-Videoangeboten, 123,8 Mio. Visits pro Monat im ORF.at-Network und 780.000 täglichen Leserinnen und Lesern im Teletext stellt der ORF die erfolgreichsten Medienangebote des Landes.
Der vorliegende Bericht bezieht sich auf den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 und dokumentiert die Erfüllung der Aufträge nach den §§ 3 bis 5 ORF-Gesetz (ORF-G), insbesondere Versorgungsauftrag, öffentlich-rechtlicher Kernauftrag und besondere Aufträge, sowie die Durchführung der Bestimmungen der §§ 11 und 12 ORF-G (europäische Werke). In den einzelnen Kapiteln wird auf eine Vergleichbarkeit der für 2023 zusammengestellten Daten mit jenen des Vorjahres sowie auf geschlechtergerechte Formulierungen geachtet. Allerdings sind nicht alle im Jahresbericht zu erfassenden Punkte quantifizierbar. Die Beachtung einzelner Detailaufträge der §§ 4 bis 5 ORF-G (wie z. B. die Förderung des Verständnisses für alle Fragen des demokratischen Zusammenlebens, Berücksichtigung der im öffentlichen Leben vertretenen Meinungen), die in einer Vielzahl von Sendungen erfolgt, wird anhand von Beispielen demonstriert.
Der Transparenzbericht, den der ORF heuer erstmals veröffentlicht, ist in der ORF-G-Novelle 2024 geregelt. Sein Ziel ist es, der Allgemeinheit mehr Klarheit über die Verwendung der Mittel durch den ORF zu verschaffen. Dem Bundeskanzler der Republik Österreich ist der Bericht gleichzeitig mit dem ORF-Jahresbericht (§ 7) jeweils bis Ende März vorzulegen.
Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 24. April 2024 in Verhandlung genommen.
Aufgrund eines am 23. April 2024 eingebrachten Verlangens des Freiheitlichen Parlamentsklubs wird der vorliegende Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. (FH) Kurt Egger die Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Mag. Muna Duzdar und Dr. Nikolaus Scherak, MA.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den ORF-Jahresbericht 2023 und ORF-Transparenzbericht 2023 gemäß § 7 sowie § 7a ORF-Gesetz, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien (III-1145 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2024 04 24
Mag. (FH) Kurt Egger Mag. Jörg Leichtfried
Berichterstattung Obmann