2539 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 4016/A der Abgeordneten Lukas Hammer, Johannes Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Klimabonusgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Lukas Hammer, Johannes Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 17. April 2024 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Hier handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 8. Mai 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Martin Litschauer die Abgeordneten Michael Bernhard, Joachim Schnabel, Julia Elisabeth Herr, Franz Hörl, MMag. Michaela Schmidt und Dipl.-Ing. Gerhard Deimek sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA und der Ausschussobmann Abgeordneter Lukas Hammer.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Lukas Hammer und Joachim Schnabel einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

Zu Z 1 (§ 5 Abs. 1 Z 1)

Da die Bundesbesoldung als vbPK den Bereich PV nutzt, wird diese für den Datenabzug auf Seiten des Bundesministeriums für Inneres benötigt und wird daher am Ende des Absatzes ergänzt.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Lukas Hammer und Joachim Schnabel mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2024 05 08

                         Ing. Martin Litschauer                                                         Lukas Hammer

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann