2540 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Leistungen der Umweltförderungen im Bereich der Wasserwirtschaft 2017-2019 und 2020-2022 – Evaluierung des Bundes (III-1081 der Beilagen)

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) hat einen Bericht über die Leistungen der Umweltförderungen im Bereich der Wasserwirtschaft für die Jahre 2017 bis 2022 vorgelegt. Insgesamt wurden über alle Bereiche hinweg von 2020 bis 2022 über 5.900 Projekte mit einem Volumen von 526 Mio. € und von 2017 bis 2019 mehr als 6.000 Projekte mit einem Volumen von 560 Mio. € genehmigt. Die in den Jahren 2020 bis 2022 zugesagten Förderungen initiierten rund 1,95 Mrd. € (2017 bis 2019: 2,1 Mrd. €) an umweltrelevanten Investitionen. Durch Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft werden durch das hohe Ausmaß an heimischer Wertschöpfung besonders viele Arbeitsplätze in Österreich gesichert. Allein mit den zwischen 2020 und 2022 geförderten Investitionen wurden rund 32.000 Beschäftigungsverhältnisse geschaffen bzw. gesichert (2017 bis 2019: 34.000). Durch die Bereitstellung von Fördermitteln leiste das BML einen wesentlichen Beitrag für den Ausbau und die Instandhaltung der Infrastruktur im Trinkwasser- und Abwasserbereich, die Ökologisierung der Gewässer und den Schutz vor Hochwasser, führt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig in seinem Vorwort aus.

 

Der Bereich Gewässerökologie beinhaltet die zwei Förderschienen für kommunale Förderungswerbende und für Wettbewerbsteilnehmende. Dabei sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit und zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken unterstützt werden. Um den von der EU-Wasserrahmenrichtlinie geforderten guten ökologischen Zustand wiederherzustellen, seien österreichweit hydromorphologische Belastungen zu reduzieren, wird im Bericht angeführt. Dazu trägt die 2020 in Kraft getretene UFG-Novelle bei. Mit dieser können bis 2027 Projekte mit Förderungen im Ausmaß von 200 Mio. € unterstützt werden. 2020–2022 wurden 130 Projekte mit einem Investitionsvolumen von 44,8 Mio. € mit 23,8 Mio. € gefördert.

 

Im Bereich des Hochwasserschutzes sollen mit den geförderten Projekten bestehende und neue Hochwasserrisiken reduziert werden, um so Menschen und Wirtschaft zu schützen. 2020–2022 wurden 1.673 Anträge mit einem Finanzierungsbarwert von 244,0 Mio. € und einem finanzierungsfähigen Investitionsvolumen von 492,1 Mio. € genehmigt. Die Anzahl der finanzierten Anträge hat sich somit im Vergleich zu 2017-2019 um 10 %, das Investitionsvolumen um 13 % und der Finanzierungsbarwert an Bundesmitteln um 17 % verringert. Die Bundesmittel wurden zu 64 % für Hochwasserschutzmaßnahmen, zu 25 % für Instandhaltungs- und Betriebsmaßnahmen, zu 5 % für Planungen und zu knapp 6 % für Sofortmaßnahmen eingesetzt. Dies habe nicht nur positive Auswirkungen auf die Umweltsituation und den Hochwasserschutz, sondern volkswirtschaftlich auch auf die heimische Produktion, Wertschöpfung und Beschäftigung, wird im Bericht betont.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 8. Mai 2024 in Verhandlung genommen.

Aufgrund eines am 6.Mai 2024 eingebrachten Verlangens der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion wird der vorliegende Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Franz Hörl die Abgeordneten Martina Diesner-Wais, Michael Bernhard, Julia Elisabeth Herr, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und Ing. Martin Litschauer sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Leistungen der Umweltförderungen im Bereich der Wasserwirtschaft 2017-2019 und 2020-2022 – Evaluierung des Bundes (III-1081 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2024 05 08

                                     Franz Hörl                                                                     Lukas Hammer

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann