2546 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Volksbegehren

„Kein NATO-Beitritt“

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „Kein NATO-Beitritt“

Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, zusätzlich zum bestehenden Neutralitätsgesetz, eine verfassungsrechtliche Bestimmung zu erlassen, welche der Republik Österreich explizit einen Beitritt zur NATO untersagt. Keinesfalls darf Österreich durch kurzsichtige politische Entscheidungsträger in einen militärischen Konflikt verwickelt werden. Vielmehr sind diplomatische Bemühungen zu intensivieren, welche d Land als aktiver internationaler Friedensvermittler positionieren.

Begründung:

Damit junge Österreicher nicht in den Krieg ziehen müssen.

 

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Lukas Papula

1. Stellvertreter(in)

Viktoria Hofer

2. Stellvertreter(in)

Michaela Maier

3. Stellvertreter(in)

Peter Lindorfer

4. Stellvertreter(in)

Madeleine Kreuzer

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 8. April 2024 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B‑VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.


Bundeswahlbehörde

Zl. 2024-0.237.433

Volksbegehren „Kein NATO-Beitritt“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 7/2023, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 8. April 2024 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Kein NATO-Beitritt“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm-beteiligung in %

Burgenland

233.368

3.675

1,57

Kärnten

431.574

6.746

1,56

Niederösterreich

1.293.159

26.882

2,08

Oberösterreich

1.095.742

22.156

2,02

Salzburg

390.510

6.121

1,57

Steiermark

950.030

14.701

1,55

Tirol

538.765

7.682

1,43

Vorarlberg

275.154

3.398

1,23

Wien

1.125.885

17.728

1,57

Österreich

6.334.187

109.089

1,72

 

Da somit mehr als 100.000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B‑VG vorliegt.

 

                                                               Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

                                                                     AL Mag. Gregor Wenda, MBA


4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.368

3.675

1,57 %

2.637

1.038

Kärnten

431.574

6.746

1,56 %

4.728

2.018

Niederösterreich

1.293.159

26.882

2,08 %

20.363

6.519

Oberösterreich

1.095.742

22.156

2,02 %

15.494

6.662

Salzburg

390.510

6.121

1,57 %

4.422

1.699

Steiermark

950.030

14.701

1,55 %

11.479

3.222

Tirol

538.765

7.682

1,43 %

5.951

1.731

Vorarlberg

275.154

3.398

1,23 %

2.615

783

Wien

1.125.885

17.728

1,57 %

14.023

3.705

Österreich

6.334.187

109.089

1,72 %

81.712

27.377