2547 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Volksbegehren

„Essen nicht wegwerfen!“

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „Essen nicht wegwerfen!“

Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert dem Beispiel von Frankreich, Italien und Tschechien zu folgen und strenge Gesetze zur Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung zu beschließen. Lebensmittelhersteller und Supermärkte sollen verpflichtet werden nicht mehr verkaufsfähige, aber noch genießbare Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen zu spenden.

Begründung:

Die Initiatoren und die Unterstützer dieses Volksbegehrens wollen wirksamere gesetzliche Regeln zur Vermeidung der Verschwendung noch genießbarer Lebensmittel.

 

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Marcus Hohenecker

1. Stellvertreter(in)

René Kalis

2. Stellvertreter(in)

Helmut Kalis

3. Stellvertreter(in)

Jasmine Kalis

4. Stellvertreter(in)

Patrick Nartey

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 8. April 2024 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B‑VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.


Bundeswahlbehörde

Zl. 2024-0.237.433

Volksbegehren „Essen nicht wegwerfen!“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 7/2023, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 8. April 2024 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Essen nicht wegwerfen!“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm-beteiligung in %

Burgenland

233.368

4.207

1,80

Kärnten

431.574

7.432

1,72

Niederösterreich

1.293.159

28.661

2,22

Oberösterreich

1.095.742

23.722

2,16

Salzburg

390.510

7.239

1,85

Steiermark

950.030

17.259

1,82

Tirol

538.765

8.157

1,51

Vorarlberg

275.154

3.700

1,34

Wien

1.125.885

26.390

2,34

Österreich

6.334.187

126.767

2,00

 

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

                                                               Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

                                                                     AL Mag. Gregor Wenda, MBA


4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.368

4.207

1,80 %

3.051

1.156

Kärnten

431.574

7.432

1,72 %

5.345

2.087

Niederösterreich

1.293.159

28.661

2,22 %

22.631

6.030

Oberösterreich

1.095.742

23.722

2,16 %

17.424

6.298

Salzburg

390.510

7.239

1,85 %

5.610

1.629

Steiermark

950.030

17.259

1,82 %

13.555

3.704

Tirol

538.765

8.157

1,51 %

6.527

1.630

Vorarlberg

275.154

3.700

1,34 %

2.949

751

Wien

1.125.885

26.390

2,34 %

21.951

4.439

Österreich

6.334.187

126.767

2,00 %

99.043

27.724