2548 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Volksbegehren

„Glyphosat verbieten!“

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „Glyphosat verbieten!“

Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert ein ausnahmsloses Glyphosatverbot nach dem Vorbild Luxemburgs sofort umzusetzen. Das von der Internationalen Agentur für Krebsforschung, einer Teilorganisation der Weltgesundheitsorganisation (WHO), für den Menschen als „wahrscheinlichen krebserregend“ eingestufte Pflanzengift Glyphosat gehört nicht nur aus der heimischen Nahrungsmittelproduktion, sondern auch aus importierten Lebensmitteln restlos verbannt.

Begründung:

Weil es notwendig ist!

 

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Dominik Schmied

1. Stellvertreter(in)

Felix Oberauer

2. Stellvertreter(in)

Florian Oberauer

3. Stellvertreter(in)

Philipp Gsöllpointner

4. Stellvertreter(in)

Renate Schmied

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 8. April 2024 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B‑VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.


Bundeswahlbehörde

Zl. 2024-0.237.433

Volksbegehren „Glyphosat verbieten!“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 7/2023, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 8. April 2024 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Glyphosat verbieten!“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm-beteiligung in %

Burgenland

233.368

3.792

1,62

Kärnten

431.574

7.328

1,70

Niederösterreich

1.293.159

26.435

2,04

Oberösterreich

1.095.742

22.148

2,02

Salzburg

390.510

7.349

1,88

Steiermark

950.030

16.499

1,74

Tirol

538.765

8.724

1,62

Vorarlberg

275.154

4.429

1,61

Wien

1.125.885

25.030

2,22

Österreich

6.334.187

121.734

1,92

 

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B‑VG vorliegt.

 

                                                               Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

                                                                     AL Mag. Gregor Wenda, MBA


4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.368

3.792

1,62 %

2.763

1.029

Kärnten

431.574

7.328

1,70 %

5.342

1.986

Niederösterreich

1.293.159

26.435

2,04 %

20.880

5.555

Oberösterreich

1.095.742

22.148

2,02 %

16.078

6.070

Salzburg

390.510

7.349

1,88 %

5.599

1.750

Steiermark

950.030

16.499

1,74 %

12.940

3.559

Tirol

538.765

8.724

1,62 %

6.997

1.727

Vorarlberg

275.154

4.429

1,61 %

3.525

904

Wien

1.125.885

25.030

2,22 %

20.681

4.349

Österreich

6.334.187

121.734

1,92 %

94.805

26.929