2560 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 3974/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rückkehr entführter ukrainischer Kinder

 

Die Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. März 2024 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Tausende ukrainische Kinder wurden aus russisch-besetzten Gebieten der Ukraine von ihren Eltern getrennt, verschleppt und zur Adoption und Umerziehung nach Russland verbracht. Diese bereits dokumentierte Vorgehensweise des Putin-Regimes stellt eines der russischen Kriegsverbrechen im völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine dar.

Bislang konnten nur 400 Kinder zu ihren Familien in der Ukraine zurückgebracht werden. Schätzungen der in Russland bei ‚Adoptiveltern‘ oder in Institutionen verbleibenden Kinder variieren, liegen aber in den Tausenden. Im März vorigen Jahres hat der Internationale Strafgerichtshof im Zusammenhang mit diesen Kindesentführungen einen internationalen Haftbefehl gegen Russlands Diktator Wladimir Putin sowie gegen die russische Verantwortliche für Kinderrechte (!), Maria Lvova-Belova, ausgestellt.

Zahlreiche Organisationen haben sich zum Ziel gesetzt, die Kinder wieder in ihre Heimat bzw. zu ihren Familien zurück zu bringen. So besuchten die Antragsstellerinnen Kugler und Ernst-Dziedzic den Verein ‚Save the Children‘ mit Sitz in Kiew, wo ihnen von zahlreichen erfolgreichen Rückführungen berichtet wurde und sie sich von der Notwendigkeit des Anliegens überzeugen konnten. Die ‚Internationale Koalition zur Rückkehr ukrainischer Kinder‘ (International Coalition for the Return of Ukrainian Children) wurde kürzlich unter dem Vorsitz der Ukraine und Kanadas mit dem gleichen Ziel gegründet. Alle diese Organisationen haben zum Ziel, die Wiederzusammenführung ukrainischer Familien durch internationalen Druck, Koordination von Aktivitäten und Bereitstellung von Information herbeizuführen. Die Internationale Koalition zur Rückkehr ukrainischer Kinder hat 28 Mitglieder, auch Österreich ist dabei. Die Aufgabe ist gewaltig. In Nordkorea etwa verblieben im Koreakrieg (1950-1953) entführte Menschen bis an ihr Lebensende in der kommunistischen Diktatur. Die Organisation Save the Children arbeitet auch intensiv mit europäischen Staaten zusammen und möchte diese Kooperation erweitern.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 28. Mai 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler die Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Mag. Yannick Shetty und Dr. Susanne Fürst sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2024 05 28

                             Dr. Gudrun Kugler                                                   Dr. Nikolaus Scherak, MA

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann