2564 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über den Bericht der Bundesministerin für Justiz über die in den Jahren 2014 bis 2021 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III-1087 der Beilagen)
Gemäß § 29a Abs. 3 StAG hat die Bundesministerin für Justiz dem Nationalrat und dem Bundesrat über die von ihr erteilten Weisungen sowie gemäß § 29c Abs. 3 zweiter Satz StAG über jene Fälle, in denen sie der Äußerung des Beirates für den ministeriellen Weisungsbereich („Weisungsrat“) im Ergebnis nicht Rechnung trägt, zu berichten, nachdem das zu Grunde liegende Verfahren beendet wurde.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 29. Mai 2024 in Verhandlung genommen. Aufgrund eines am selbigen Tag eingebrachten Verlangens der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion wird der vorliegende Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführung der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Astrid Rössler die Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. mit einer einleitenden Stellungnahme, sowie die Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Dr. Johannes Margreiter, Mag. Klaus Fürlinger und Mag. Georg Bürstmayr.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesministerin für Justiz über die in den Jahren 2014 bis 2021 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III-1087 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2024 05 29
Dr. Astrid Rössler Mag. Michaela Steinacker
Berichterstattung Obfrau