2567 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 3879/A(E) der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ratifizierung der Convention against Trafficking in Human Organs vom Council of Europe

Die Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 28. Februar 2024 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Am 23.06.2020 wurde die Entschließung betreffend illegalen Organhandel in China (87/E) im Menschenrechtsausschuss angenommen und am 09.07.2020 in der 47. Sitzung des Nationalrates einstimmig beschlossen.

In der Entschließung wird die Bundesregierung ersucht, die Bemühungen fortzuführen, die Rechte der Opfer von Organhandel zu schützen und die internationale Zusammenarbeit insbesondere mit der Weltgesundheitsversammlung, dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), dem Büro des Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk sowie dem Europarat in diesem Bereich zu stärken und diesbezügliche Bemühungen auch im Rahmen der Europäischen Union zu unterstützen.

UN-Menschenrechtsexpert:innen zeigen sich am 14. Juni 2021 in einer Aussendung äußerst beunruhigt von Berichten über angebliche Organentnahmen bei inhaftierten Minderheiten, darunter Falun Gong-Praktizierende, Uiguren, Tibeter, Muslime und Christen, in China. Die Expert:innen sagten, sie hätten glaubwürdige Informationen erhalten, dass Gefangene, die ethnischen, sprachlichen oder religiösen Minderheiten angehören, Blut- und Organuntersuchungen unterzogen werden, deren Ergebnisse in einer Datenbank mit lebenden Organspendern erfasst werden.

Berichten zufolge sind die häufigsten Organe, die den Gefangenen entnommen werden, Herzen, Nieren, Leber, Augenhornhäute und seltener auch Teile der Leber. Es gibt keine unabhängige Überprüfung, ob Gefangene die Zustimmung zur Organspende selbst erteilt haben. Berichten zufolge wurde auch Familien von verstorbenen Häftlingen, die Übernahme der Leichen ihrer Angehörigen verweigert.

Am 19. Juli 2021 stellten die Abgeordneten Petra Bayr, Genossinnen und Genossen eine diesbezügliche parlamentarische Anfrage an den Bundeskanzler, den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, den Bundesminister für Inneres und den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. In der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage durch den Gesundheitsminister Mückstein (7322/AB vom 16.9.2021) antwortete dieser auf die Frage ‚Warum hat Österreich die ‚Council of Europe Convention against Trafficking in Human Organs‘ am 25.3 .2015 unterzeichnet, aber nicht ratifiziert?‘ wie folgt:

Die federführende Zuständigkeit für die betreffende Konvention liegt beim Bundesministerium für Justiz unter Einbindung der Bioethikkommission, das BMSGPK leistet fachliche Amtshilfe. Österreich hat sich an den Verhandlungen über das Übereinkommen gegen den Handel mit menschlichen Organen im Rahmen des Europarats beteiligt und war auch unter den ersten Staaten, die im März 2015 dieses Übereinkommen unterzeichnet haben. An der Vorbereitung der Ratifikation des Übereinkommens durch Österreich, das am 1. März 2018 objektiv in Kraft getreten ist, wird derzeit gearbeitet. Das Übereinkommen fordert in einigen Punkten u.a. die Schaffung gerichtlicher Straftatbestände, die im österreichischen Recht noch nicht umgesetzt sind. Eine Ratifikation des Übereinkommens setzt daher eine entsprechende innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung voraus, die den Wirkungsbereich mehrerer Ressorts betreffen.

Die Bundesregierung hat somit bereits 2021 unter Federführung des Bundesministeriums für Justiz an der Ratifizierung der Konvention gearbeitet, eine zeitnahe Befassung des Nationalrats und eine entsprechende Beschlussfassung ist somit zu erwarten.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. Mai 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Mag. Georg Bürstmayr und MMMag. Gertraud Salzmann.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Petra Bayr, MA MLS, Mag. Georg Bürstmayr und Dr. Johannes Margreiter einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen (SEV Nr. 216) eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Die Vorgänge im illegalen Organhandel stehen im Widerspruch zu allen menschenrechtlichen und ethischen Standards. Die dabei stattfindenden Menschenrechtsverletzungen betreffen vor allem auch politisch verfolgte und inhaftierte Menschen. Eine besonders grausame Menschenrechtsverletzung ist die erzwungene Organentnahme, die laut Berichten besonders in China verbreitet sein soll. Besonders betroffen sind ethnische und religiöse Minderheiten. Ebenfalls sind Personen zu schützen, die sich auf Grund ihrer Armut gezwungen sehen, Organe verkaufen, um ihre Existenz zu sichern.

Auf Basis der Bürgerinitiative ‚Wir Österreicher wollen keine Organe aus China haben, für die unschuldige Menschen getötet wurden‘ (4/BI) verabschiedete der Nationalrat in dieser Gesetzgebungsperiode bereits einstimmig einen Antrag, in der die Regierung aufgefordert wird, die Bemühungen fortzuführen, die Rechte der Opfer von Organhandel zu schützen und die internationale Zusammenarbeit insbesondere mit der Weltgesundheitsversammlung, dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen— und Verbrechensbekämpfung (UNODC), dem Büro der Hochkommissarin für Menschenrechte sowie dem Europarat zu stärken. Bemühungen gegen internationalen Organhandel sollen auch im Rahmen der Europäischen Union unterstützt werden (87/E XXVII. GP).

Die Ratifikation des Übereinkommens des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen, das am 1. März 2018 objektiv in Kraft getreten ist, wird derzeit vorbereitet. Das Übereinkommen fordert in einigen Punkten die Schaffung gerichtlicher Straftatbestände, die noch nicht Teil des österreichischen Rechtsbestands sind, weshalb die entsprechende innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung nötig ist.

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird angehalten, die entsprechende innerstaatliche Gesetzgebung vorzubereiten und die Ratifikation des Übereinkommens des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen zeitnah zu ermöglichen.“

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag 3879/A(E) der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.     diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 3879/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.     die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2024 05 29

                         Mag. Georg Bürstmayr                                               Mag. Michaela Steinacker

                                  Berichterstattung                                                                           Obfrau