2575 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

über die Regierungsvorlage (2555 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs sowie ein Bundesgesetz zur Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erlassen werden

Die österreichische Bundesregierung hat das Ziel gesetzt, in Österreich bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen. Die Erzeugung und der Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff ist ein wichtiger Wegbereiter, welcher die Klimaneutralität vor allem in schwer zu dekarbonisierenden Sektoren sicherstellen und den Weg zu einem erneuerbaren Energiesystem maßgebend unterstützen kann. Die österreichische Wasserstoffstrategie sieht vor, dass bis 2030 1 GW Elektrolysekapazitäten zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff in Österreich installiert werden. Dabei werden nationale und europäische Sicherheits-und Umweltstandards (inklusive dem Schutz des Grundwassers) gewährleistet.

Der Finanzierungsrahmen für die Bedeckung der Förderungen des Wasserstoffförderungsgesetzes ist für den Zusagezeitraum bis 2026 mit maximal 820 Millionen Euro festgesetzt. Für die Untergliederung 43 ist davon auszugehen, dass mit den Förderzusagen gegebenenfalls Vorbelastungen einzugehen sein werden. Vor diesem Hintergrund ist eine bundesgesetzliche Ermächtigung für das Eingehen dieser Vorbelastungen erforderlich (§ 60 Abs. 4 BHG). Der vorliegende Gesetzentwurf soll daher die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung jener Vorbelastungen schaffen, die aus der Zusage von Förderungen bis 2026 entstehen.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 4. Juni 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Lukas Hammer die Abgeordneten Joachim Schnabel, Alois Schroll und Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer und Maximilian Linder sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, N dagegen: S) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2555 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2024 06 04

                                Lukas Hammer                                                                 Peter Haubner

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann