2579 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Gleichbehandlungsausschusses
über den Antrag 4038/A der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden
Die Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 15. Mai 2024 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Es handelt sich bei Hebammenbeistand um eine Leistung aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft (§ 117 Z 4 lit. a ASVG und entsprechende Bestimmungen in den Parallelgesetzen). Er tritt in der Regel 8 Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung oder mit der Entbindung ein. Eine Entbindung liegt vor, wenn ein Kind lebend oder tot geboren wird. Für die Definition der Begriffe Lebend- und Totgeburt wird auf das Hebammengesetz, BGBl. Nr. 310/1994, zurückgegriffen. Für die Unterscheidung zwischen einer Fehl- und einer Totgeburt ist das Gewicht des Fötus ausschlaggebend; wird die Grenze von 500 Gramm nicht erreicht, so liegt eine Fehlgeburt vor.
Personen, die sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft befinden, dennoch aber eine Fehlgeburt erleiden, haben derzeit mangels Versicherungsfalls der Mutterschaft keinen Anspruch auf Hebammenbeistand. Daher wird normiert, dass ein solcher Anspruch besteht, wenn eine Fehlgeburt nach Vollendung der 18. Schwangerschaftswoche eintritt. Die Regelungen zum Hebammenbeistand treten mit 1. September 2024 in Kraft und sind auf ab diesem Zeitpunkt in Anspruch genommene Hebammenleistungen anzuwenden.“
Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 5. Juni 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Meri Disoski die Abgeordneten Dr. Werner Saxinger, MSc, Henrike Brandstötter, Mag. Dr. Petra Oberrauner, Rosa Ecker, MBA, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab und die Ausschussobfrau Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2024 06 05
Mag. Meri Disoski Eva Maria Holzleitner, BSc
Berichterstattung Obfrau