258 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

Berichtigte Fassung vom 07. Juli 2020

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über die Regierungsvorlage (238 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz (UFG), BGBl. Nr. 185/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2020 geändert wird

Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit und Verbesserung der Gewässerstrukturen dienen der Herstellung des guten ökologischen Zustandes der Gewässer und erhöhen zusätzlich auch die Widerstandsfähigkeit der Gewässer gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels.

Durch die Bereitstellung von Förderungsmitteln für gewässerökologische Maßnahmen im Umfang von jedenfalls 200 Millionen Euro in den Jahren 2020 bis 2027 aus dem Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds wird unbeschadet des im 3. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan festzustellenden Finanzierungsbedarfs ein wesentlicher Beitrag zur Erfüllung der Vorgaben der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23.10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (EU-WRRL) und zur Belebung der durch COVID 19 eingebrochenen Konjunktur geleistet.

In der Gewässerökologie könnten damit Investitionen in der Höhe von rund 540 Mio. Euro ausgelöst werden und etwa 8.500 Vollzeitäquivalente speziell in lokal/regionalen Unternehmen geschaffen bzw. gesichert werden.

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 25. Juni 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Astrid Rössler die Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Johannes Schmuckenschlager, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Franz Hörl, Peter Schmiedlechner, Michael Seemayer sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (238 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 06 25

                              Dr. Astrid Rössler                                                      Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann