2580 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 3996/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Ratifizierung der ILO Konvention 190 gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt

Die Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. April 2024 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Jeder Mensch hat das Recht auf eine Arbeitswelt frei von Gewalt, Belästigung und Diskriminierung.

Am 21. Juni 2019 wurde die Konvention 190, das Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, auf der Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization – ILO) und damit erstmals ein internationales Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung beschlossen. Österreich hat dieser Konvention auf der ILO-Konferenz 2019 zugestimmt und am 20. März 2024 den Beschluss des Rats der Europäischen Union ‚mit dem Ersuchen an die Mitgliedsstaaten, das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation gegen Gewalt und Belästigung (Nr. 190 von 2019) zu ratifizieren‘ zustimmend angenommen.

Die ILO-Konvention 190 setzt ein klares Zeichen gegen jegliches Verhalten, das Menschen in der Arbeitswelt demütigt, diskriminiert, belästigt sowie physisch oder psychisch angreift oder verletzt. Ziel des internationalen Übereinkommens ist, Gewalt und Belästigung in all ihren Formen in der Arbeitswelt zu beseitigen. Es schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig ihres Vertragsstatus sowie andere Personen in der Arbeitswelt umfassend vor Belästigung, Diskriminierung und Gewalt und dabei insbesondere auch vor geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung.

Die Mitgliedsstaaten und somit Österreich tragen Verantwortung ein Arbeitsumfeld von Nulltoleranz gegenüber Gewalt und Belästigung aktiv zu fördern und entsprechende Schutz- und Präventionsmaßnahmen zu setzen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind demgemäß aufgefordert, Beschäftigte verantwortungsvoll und effektiv vor Gewalt und Belästigung zu schützen und eine entsprechende Arbeitsplatzpolitik umzusetzen.

Als wichtiges Instrument für eine sichere und gewaltfreie Arbeitswelt haben bereits 39 Staaten die ILO‑Konvention 190 ratifiziert, darunter Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal und Spanien. In Deutschland war die Ratifizierung Teil des Koalitionsvertrags – sie wurde bereits im Mai 2023 gesetzlich verkündigt und tritt im Juni 2024 in Kraft.

Auch in Österreich darf es keine Toleranz für Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt geben. Es gilt, insbesondere Frauen eingehend vor jeglicher geschlechtsspezifischen Gewalt im Arbeitsumfeld zu schützen.“

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 5. Juni 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher die Abgeordneten Henrike Brandstötter, Katharina Kucharowits, Mag. Meri Disoski, Rosa Ecker, MBA und die Ausschussobfrau Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

 

Ein im Zuge der Debatte von den Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2024 06 05

                    Mag. Romana Deckenbacher                                         Eva Maria Holzleitner, BSc

                                  Berichterstattung                                                                           Obfrau