2583 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung
über den Antrag 4066/A der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Süleyman Zorba, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2021 geändert wird
Die Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Süleyman Zorba, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 16. Mai 2024 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Zu § 21 Abs. 5:
Die Ergänzungen in § 21 Abs. 5 TKG 2021 ermöglichen Energieeffizienzmaßnahmen bei Frequenznutzung im Mobilfunkbereich. Dies ist auch vor dem Hintergrund des „Europäischen Grünen Deals“ zu sehen, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55% gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Die Möglichkeit des Zuteilungsinhabers, eine Abänderung zu beantragen, wird daher nunmehr um den Aspekt der Energieeffizienz ergänzt. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Reduktion des Energieverbrauchs durch Energieeffizienzmaßnahmen nur insoweit erfolgen darf, als damit keine Verletzung von nicht standortbezogenen Versorgungspflichten einhergeht. Daher hat die Behörde bei solchen Entscheidungen unter anderem auch die Versorgung der Bevölkerung zu berücksichtigen und es können auch entsprechende Nebenbestimmungen in die Genehmigung aufgenommen werden.
Zu § 212 Abs. 18:
Die Übergangsbestimmung stellt klar, dass die Bestimmung des § 21 Absatz 5 auch auf Frequenzzuteilungen anwendbar ist, die bereits vor Inkrafttreten dieser Änderung erteilt wurden.“
Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 6. Juni 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Süleyman Zorba die Abgeordneten MMag. Michaela Schmidt, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek und Eva-Maria Himmelbauer, BSc sowie die Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2024 06 06
Süleyman Zorba Christian Hafenecker, MA
Berichterstattung Obmann