2585 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Antrag 4068/A der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine Verbrauchsteuer auf Mineralöl, Kraftstoffe und Heizstoffe (Mineralölsteuergesetz 2022 – MinStG 2022) geändert wird

Die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 16. Mai 2024 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Zu Z 1 (§ 7 samt Überschrift und § 63 Abs. 10):

Die im Hinblick auf hohe Energiepreise und allgemein gestiegene Kosten für den Einkauf von Betriebsmitteln weiterhin angespannte Liquiditätssituation land- und forstwirtschaftlicher Betriebe soll durch eine steuerliche Entlastung für den pauschal angenommenen Dieseleinsatz verbessert werden. Diese befristete Entlastungsmaßnahme dient daher sowohl der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Österreich, als auch der Sicherung der Versorgung mit regional produzierten Lebensmitteln.

Nach dem Muster der mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 63/2022 eingeführten Vergütungsregelung soll eine Mineralölsteuerbegünstigung in Höhe von 7 Cent je Liter für die Land- und Forstwirtschaft unter Zugrundelegung pauschalierter Verbrauchswerte bzw. der Art und des Ausmaßes der bewirtschafteten Flächen gewährt werden. Zeitmäßig soll an die frühere Regelung angeknüpft werden (Beginn Vergütungszeitraum I mit 1. Juli 2023). Nähere Regelungen sollen im Verordnungsweg – allenfalls auch rückwirkend – getroffen werden.

Die vorgesehene Maßnahme stellt eine staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 107 f AEUV dar und ist daher der Europäischen Kommission mitzuteilen. Die Auszahlung von Vergütungen wäre von der Erfüllung sämtlicher beihilfenrechtlicher Verpflichtungen bzw. dem positiven Ausgang des Beihilfeverfahrens abhängig zu machen.

Zu Z 2, 4 und 5 (§ 9 Abs. 10 und § 42 Abs. 6 und 8):

Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit soll die frühere Regelung im Zusammenhang mit gewerblichen Verbringungen von Mineralölen wieder ins Mineralölsteuergesetz 2022 aufgenommen werden.

Zu Z 3 (Entfall von § 22 Abs. 1 Z 4):

Diese Änderung dient der Bereinigung eines Redaktionsversehens.“

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 6. Juni 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc die Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Michael Bernhard, Kai Jan Krainer, Maximilian Linder und Dr. Christoph Matznetter sowie die Leiterin des Budgetdienstes Mag. Kristina Fuchs, MPA und der Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, dagegen: S, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2024 06 06

                       Ing. Klaus Lindinger, BSc                                                 Gabriel Obernosterer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann