2590 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (2550 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird

Der Entwurf sieht einen Ausbau der Digitalisierung des Arbeitsmarktservice vor, indem sowohl Antragstellungen als auch die Kommunikation zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Arbeitsmarktservice und den Kundinnen und Kunden vorrangig auf elektronischem Weg erfolgen sollen. Dies führt zu einer effizienteren Verwaltung und ermöglicht dem Arbeitsmarktservice vermehrt Ressourcen für die Betreuung von am Arbeitsmarkt benachteiligten Gruppen aufzuwenden. Die derzeit bestehende Möglichkeit persönlicher Antragstellung bleibt freilich aufrecht, sodass Kundinnen und Kunden, denen die elektronische Kommunikation trotz Hilfestellung des Arbeitsmarktservice nicht möglich ist, ihren Antrag wie bisher bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle stellen können. Die Möglichkeit einer elektronischen Antragstellung war bereits bisher möglich. Sie soll durch den vorliegenden Entwurf priorisiert, gestärkt und weiter ausgebaut werden.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 06. Juni 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Tanja Graf die Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Gabriele Heinisch-Hosek, Mag. Gerald Loacker, Mag. Markus Koza, Bettina Zopf und Dr. Dagmar Belakowitsch sowie der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2550 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2024 06 06

                                     Tanja Graf                                                                    Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann