2625 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Bericht der Bundesregierung über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2022 (III-1129 der Beilagen)

Die Republik bekennt sich nach Art. 8 Abs. 2 B-VG zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. § 8 Abs. 1 und 2 Volksgruppengesetz normiert, dass der Bund – unbeschadet allgemeiner Förderungsmaßnahmen – Maßnahmen und Vorhaben, die der Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen, sowie interkulturelle Projekte, die dem Zusammenleben der Volksgruppen dienen, zu fördern hat. Durch die Volksgruppenförderung wird dem verfassungsmäßigen Auftrag Österreichs zur Förderung und Sicherung der sechs anerkannten Volksgruppen nachgekommen. Die dem Volksgruppengesetz zu Grunde liegenden Förderungsziele spiegeln sich zudem auch in völkerrechtlich übernommenen Verpflichtungen, wie z.B. dem Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten oder der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, wider.

Der vorliegende Bericht der Bundesregierung gemäß § 9 Abs. 7 Volksgruppengesetz enthält eine Darstellung all jener Förderung, die das Bundeskanzleramt im Jahr 2022 in Vollziehung der Volksgruppenförderung vergeben hat. Er ergänzt damit den allgemeinen Förderungsbericht 2022 der Bundesregierung an den Nationalrat, der ebenfalls Angaben über Förderungen aufgrund des Volksgruppengesetzes enthält.

Zusammenfassend war das Förderungsjahr 2022 geprägt von der erstmaligen Anwendung und Abwicklung eines wirkungsorientiert gesteuerten Förderungszyklus. Das im Jahr 2021, unter Einbeziehung der Volksgruppenvertretungen, durchgeführte und abgeschlossene Projekt zur Etablierung der Wirkungsorientierung in der Volksgruppenförderung wurde erstmals praktisch angewandt, um Förderungsprojekte und die Förderungsmittelverwendung langfristig noch wirkungsvoller zu gestalten. Durch diese Vorgehensweise kann die Förderungswürdigkeit von Maßnahmen transparenter sichtbar gemacht, Förderungsprioritäten erkannt und die nachträgliche Wirkung von finanzierten Maßnahmen beleuchtet werden.

Darüber hinaus konnte unter der 2021 eigens neu geschaffenen Förderungsposition zur Absicherung von Volksgruppenmedien im Jahr 2022 erstmalig ein Leitmedium pro Volksgruppe für alle Volksgruppen gefördert werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der volksgruppensprachlichen Medien geleistet, welcher ein zentrales Anliegen der Volksgruppen ist und einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Sichtbarmachung ihrer Sprache leistet.

Aufgrund der Verdoppelung der Förderungsmittel in der Volksgruppenförderung 2021 stand dem Bundeskanzleramt im Jahr 2022 folgendes, im Detailbudget 10.01.07 (Kultus und Volksgruppen der UG 10) auf den Konten 7670.002 Zuschüsse aufgrund des Volksgruppengesetzes, 7671.003 Sonstige Zuschüsse (Volksgruppenförderung), 7671.006 Medienförderung (Volksgruppenförderung) und 7671.004 Interkulturelle Förderung (Volksgruppenförderung) ausgewiesenes, Gesamtbudget in der Höhe von 7.868.000,- Euro für die Vollziehung der Volksgruppenförderung zur Verfügung[1]:

 

Tabelle 1: Budget Volksgruppenförderung 2022

Volksgruppenförderung

Summe

Zuschüsse aufgrund des Volksgruppengesetzes

€ 5.500.000

Sonstige Zuschüsse

€ 1.118.000

Medienförderung

€ 850.000

Interkulturelle Förderung

€ 400.000

Gesamt

€ 7.868.000

 

Der gegenständliche Bericht gibt Aufschluss über die Verwendung der Volksgruppenförderungsmittel im Jahr 2022. Dabei erfolgen zunächst in Abschnitt 2 grundsätzliche Ausführungen zu den Rechtsgrundlagen und der Gliederung der Förderungen. In Abschnitt 3 wird der Prozess der wirkungsorientiert gesteuerten Abwicklung der Volksgruppenförderung erläutert. Abschnitt 4 stellt die Verwendung der Förderungs­mittel im Detail dar. Im Anhang findet sich eine nach Volksgruppen geordnete Übersicht aller Förderungsnehmenden samt gewidmeter Förderungsbeträge.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 19. Juni 2024 in Verhandlung genommen.

Vor Schluss der Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig, den vorliegenden Bericht aus wichtigen Gründen nicht endzuerledigen.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger die Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Christoph Zarits und Dr. Nikolaus Scherak, MA sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesregierung über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2022 (III‑1129 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2024 06 19

                            Mag. Eva Blimlinger                                                     Mag. Jörg Leichtfried

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann



[1] Quelle: Verzeichnis veranschlagter Konten, Bundesvoranschlag 2022, Untergliederung 10: Bundeskanzleramt.