2649 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über den Antrag 4121/A(E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer, Mag. Peter Weidinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der raschen und kostengünstigen Pannenhilfe
Die Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer, Mag. Peter Weidinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 13. Juni 2024 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Fahrzeugen stellt neue Herausforderungen für die Pannenhilfe dar. Aufgrund von zunehmenden Einschränkungen durch Autohersteller unter dem Deckmantel Cybersicherheit haben Pannendienste oft keinen oder nur eingeschränkten Zugriff auf notwendige Fahrzeugdaten, was die rasche und kostengünstige Hilfe vor Ort erschwert.
Rasche Pannenhilfe muss möglich bleiben:
Pannenhilfe ist eine essenzielle Dienstleistung, die es den Konsumentinnen und Konsumenten ermöglicht, im Falle einer Fahrzeugpanne schnell und kostengünstig wieder mobil zu werden.
Moderne Fahrzeuge sind komplexe ‚fahrende Computer‘, die kontinuierlich Daten generieren und verarbeiten. Diese Daten umfassen unter anderem Werte der Motorsteuerung, Bremsverhalten, Beschleunigung, Verbrauch und Positionsdaten sowie Hinweise auf vorhandene Fehler im Fahrzeug. Teile dieser Informationen sind entscheidend für die Diagnose und Behebung von Pannen.
Das Auslesen der Fehlercodes und Überprüfen von aktuellen Fahrzeugwerten über den gesetzlich verpflichtenden Diagnose-Stecker ist seit Jahrzehnten der erste Schritt für Technikerinnen und Techniker, um rasch, günstig und effizient Pannenhilfe zu leisten. Durch die zunehmende Einschränkung des Zugangs zu diesen Daten durch Autohersteller wird die Arbeit der Pannendienste erheblich erschwert oder sogar verhindert. Dies führt zu Verzögerungen und erhöhten Kosten für die Konsumentinnen und Konsumenten. Probleme wie das Löschen von Fehlercodes, der Tausch einer defekten Batterie, das Auffüllen eines leer gefahrenen AdBlueTanks, das Abpumpen von Kraftstoffen nach einer Fehlbetankung und das Öffnen des Kofferraums, in dem der Autoschlüssel eingesperrt ist, können oft nicht mehr vor Ort gelöst werden, sondern erfordern eine Abschleppung des Fahrzeugs.
Auch der ÖAMTC sieht hier klaren Handlungsbedarf[1]. Der ÖAMTC hat klar formuliert, dass beim Thema ‚Daten aus dem Auto‘ die Konsumentinnen und Konsumenten am Steuer bleiben müssen. Die EU muss daher dringend handeln, um den Zugang zu ‚Daten aus dem Auto‘ konsumentenfreundlich zu regeln. Dies erfordert eine sektorspezifische Regulierung. Diese wurde im Dezember 2023 durch die EU-Kommission gestoppt, muss aber dringend realisiert werden. Darüber hinaus muss das aktuelle EuGH-Urteil vom 5. Oktober 2023 (Nr. C-296/22), das den Autoherstellern untersagt, den freien Zugang zu Wartungs- und Reparatur-Daten zu beschränken, konsequent umgesetzt werden.
Indem die österreichische Bundesregierung die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten vertritt und den Zugang zu notwendigen Dienstleistungen wie der Pannenhilfe und der freien Werkstattwahl unterstützt, kann Österreich mit Engagement auf europäischer Ebene eine führende Rolle bei der Förderung eines fairen Wettbewerbs und transparenten Zugangs zu Fahrzeugdaten einnehmen.“
Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. Juni 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Mag. Peter Weidinger die Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer und Christian Hafenecker, MA sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA und der Ausschussobmann Abgeordneter Alois Stöger, diplômé.
Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer, Mag. Peter Weidinger, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2024 06 19
Mag. Peter Weidinger Alois Stöger, diplômé
Berichterstattung Obmann