2654 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über die Regierungsvorlage (2559 der Beilagen): Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee

Der Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regulierung des Rheins von der Illmündung bis zum Bodensee hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt und bedarf daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG. Er hat nicht politischen Charakter. Es ist nicht erforderlich, eine allfällige unmittelbare Anwendung des Staatsvertrages im innerstaatlichen Rechtsbereich durch einen Beschluss gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, auszuschließen. Da der Staatsvertrag in Art. 16 auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Mit dem vorliegenden Staatsvertrag soll – zusammengefasst – der Hochwasserschutz am Rhein von der Illmündung (Rheinkilometer 65.0) bis zum Bodensee (Rheinkilometer 91.0) insbesondere durch Erhöhung der Abflusskapazität von 3.100 m³/s (100-jährliches Hochwasser/HQ100) auf 4.300 m³/s (300‑jährliches Hochwasser/HQ300) ausgebaut werden. Es wird von einer Bauzeit von 20 Jahren ausgegangen. Die kalkulierten Kosten (inklusive Risikokosten, einer angenommenen Teuerung von 2 % und Mehrwertsteuer) liegen bei ca. 2,1 Milliarden Euro. Die Nettokosten werden von der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu gleichen Teilen getragen.

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 20. Juni 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Klaus Lindinger, BSc die Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Dr. Astrid Rössler und Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (2559 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2024 06 20

                       Ing. Klaus Lindinger, BSc                                              Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann