2665 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie
über die Regierungsvorlage (2455 der Beilagen): Bundesgesetz über die Einführung einer Versorgerverpflichtung für Gas aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbares-Gas-Gesetz – EGG)
Mit dem Vorschlag für ein Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG) sollen Gasversorger dazu verpflichtet werden, zukünftig einen bestimmten Anteil an fossilem Erdgas durch erneuerbares Gas zu ersetzen. Das Quotenmodell soll zu einer Anhebung des Anteils von im Inland produzierten erneuerbaren Gasen führen, wodurch die Importabhängigkeit verringert und die Versorgungssicherheit erhöht wird. Damit soll das EGG einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung des Gasmarkts und zum Ziel der Klimaneutralität 2040 leisten. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (CELEX-Nummer 02018L2001-20220607). Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 8 B‑VG.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 26. Juni 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Lukas Hammer die Abgeordneten Alois Schroll, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Tanja Graf, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer und Dr. Christoph Matznetter sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2455 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2024 06 26
Lukas Hammer Peter Haubner
Berichterstattung Obmann